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Gewerbe · Strom und Gas · Stand Oktober 2026

Strom und Gas für Ihren Betrieb: passend kalkuliert

Ob Praxis, Restaurant, Laden oder Büro: Energie ist für viele Betriebe ein fester Kostenblock. Verträge für Unternehmen folgen teilweise anderen Regeln als Verträge für Privathaushalte. MB Finance prüft Ihren Verbrauch, erklärt die Unterschiede und vergleicht passende Angebote der Versorger, mit denen MB Finance zusammenarbeitet.

  • Selbstständige und kleine Betriebe
  • SLP und RLM
  • Nettopreise
  • Laufzeiten verhandelbar

Was bei Gewerbe anders ist

Für Unternehmen gelten viele Schutzregeln für Verbraucher nicht. Das betrifft vor allem das Widerrufsrecht: Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Verträgen am Telefon, online oder außerhalb von Geschäftsräumen steht nur Verbrauchern zu (§ 312g BGB). Wer als Unternehmer unterschreibt, ist in der Regel sofort gebunden.

Laufzeit, Kündigungsfrist und Preismodell können Unternehmen weitgehend frei vereinbaren. Möglich sind zum Beispiel Festpreise über mehrere Jahre oder Preise, die sich an der Strombörse orientieren. Lesen Sie die Bedingungen deshalb besonders genau, vor allem die Regeln zur Verlängerung.

Angebote für Gewerbekunden werden meist als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer angegeben. Wenn Sie ein Gewerbeangebot mit einem Haushaltstarif vergleichen, rechnen Sie deshalb die Mehrwertsteuer hinzu.

Kleine Betriebe mit höchstens 10.000 kWh Jahresverbrauch für berufliche oder gewerbliche Zwecke zählen nach dem Energiewirtschaftsgesetz als Haushaltskunden (§ 3 Nr. 57 EnWG). Für sie gelten zum Beispiel die Regeln zur Grundversorgung.

SLP oder RLM: wie Ihr Verbrauch gemessen wird

Wie der Netzbetreiber Ihren Verbrauch erfasst, hängt vor allem von der Jahresmenge ab. Das beeinflusst Netzentgelte und die Art der Angebote.

Standardlastprofil (SLP)

  • Strom: in der Regel bei weniger als 100.000 kWh im Jahr und Anschluss an das Niederspannungsnetz.
  • Gas: in der Regel bis 1,5 Mio. kWh im Jahr und bis 500 kWh pro Stunde Ausspeiseleistung.
  • Der Netzbetreiber rechnet mit einem typischen Verbrauchsverlauf statt mit gemessenen Werten im Tagesverlauf.
  • Abgerechnet wird meist über Arbeitspreis und Grundpreis, ähnlich wie bei Privathaushalten.

Registrierende Leistungsmessung (RLM)

  • Gilt für größere Verbräuche oberhalb dieser Grenzen.
  • Der Zähler erfasst den Verbrauch laufend, bei Strom in Viertelstunden.
  • Neben der Energiemenge zählt die höchste Leistung in kW, zum Beispiel über einen Leistungspreis im Netzentgelt.
  • Angebote werden meist individuell auf Basis Ihres Lastgangs kalkuliert.

Für welche Betriebe wir Angebote einholen

01

Selbstständige und Freiberufler

Ein Büro, Atelier oder kleiner Laden mit Strom und eventuell Gas. Oft reicht ein Standardvertrag mit klaren Bedingungen.

02

Arzt- und Therapiepraxen

Geräte, Klimatisierung und Öffnungszeiten prägen den Verbrauch. Planbare Kosten über eine Preisgarantie sind hier oft wichtig.

03

Gastronomie

Küche, Kühlung und häufig Gas zum Kochen oder Heizen sorgen für große Mengen. Arbeitspreis und Laufzeit verdienen einen genauen Blick.

04

Handel und Büros

Beleuchtung, Kassen, IT und Klimatechnik laufen viele Stunden am Tag. Wir rechnen mit Ihren tatsächlichen Verbrauchsdaten.

05

Handwerk und Produktion

Neben dem Liefervertrag kann für Ihren Betrieb eine Entlastung bei der Stromsteuer möglich sein. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Stromsteuer 2026: Entlastung für produzierendes Gewerbe

Der reguläre Stromsteuersatz beträgt 2,05 ct/kWh. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft eine Entlastung bis auf den EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh erhalten. Der Bundestag hat das im November 2025 beschlossen.

Die Entlastung gibt es nur auf Antrag bei der Zollverwaltung. Sie wird nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr 250 € übersteigt (§ 9b StromStG): Die ersten 250 € im Jahr werden nicht erstattet. Handel, Gastronomie, reine Dienstleister und Büros ohne Produktion profitieren davon nicht.

Ob Ihr Betrieb zum produzierenden Gewerbe zählt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder mit dem Zoll. MB Finance bietet keine Steuerberatung an.

Diese Angaben helfen uns beim Angebot

  • Letzte Jahresrechnung für Strom und, falls vorhanden, für Gas
  • Jahresverbrauch in kWh, bei RLM zusätzlich Lastgang oder höchste Leistung
  • Zählernummer und Marktlokations-ID (MaLo-ID) jeder Lieferstelle
  • Laufzeit und Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags
  • Firmenname, Rechtsform und Lieferadresse
  • Gewünschter Lieferbeginn und Wunsch zur Dauer der Preisbindung

So läuft es mit MB Finance

Einen Live-Tarifvergleich gibt es auf dieser Website nicht. Konkrete Angebote erhalten Sie über „Angebot anfordern“ oder in der Beratung.

  1. 01

    Anfrage stellen

    Sie melden sich per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über das Anfrageformular. Die Beratung findet telefonisch oder per Microsoft Teams statt.

  2. 02

    Verbrauch und Vertrag prüfen

    Wir sehen uns Verbrauch, Messart (SLP oder RLM), Laufzeit und Kündigungsfrist Ihrer bisherigen Verträge an. Bei mehreren Standorten erfassen wir jede Lieferstelle.

  3. 03

    Angebote vergleichen

    Wir vergleichen passende Angebote der Versorger, mit denen MB Finance zusammenarbeitet. Dabei achten wir auf Nettopreise, Laufzeit, Preisbindung und Verlängerungsregeln.

  4. 04

    Angebot als PDF erhalten

    Sie bekommen das Angebot als PDF auf Deutsch, auf Wunsch zusätzlich auf Persisch oder Englisch.

  5. 05

    Auftrag unterschreiben

    Wenn Sie einverstanden sind, unterschreiben Sie den Auftrag direkt auf dem Bildschirm oder über einen Link. Denken Sie daran: Als Unternehmen haben Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht.

  6. 06

    Wechsel ohne Unterbrechung

    Der neue Versorger kündigt in der Regel Ihren alten Vertrag und übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Ihr Betrieb wird ohne Unterbrechung weiter beliefert.

Häufige Fragen

Habe ich als Gewerbekunde ein Widerrufsrecht?

In der Regel nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt nur für Verbraucher. Prüfen Sie ein Angebot deshalb vor der Unterschrift in Ruhe. Wir nehmen uns dafür gern Zeit.

Gilt für meinen Betrieb die Grundversorgung?

Wenn Ihr Betrieb höchstens 10.000 kWh im Jahr für berufliche oder gewerbliche Zwecke verbraucht, zählt er als Haushaltskunde. Dann gelten die Regeln der Grundversorgung. Größere Betriebe sollten rechtzeitig einen eigenen Liefervertrag abschließen.

Warum sind die Preise im Angebot niedriger als bei Haushaltstarifen?

Gewerbeangebote zeigen meist Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Für einen fairen Vergleich müssen Sie die Mehrwertsteuer hinzurechnen. Ob Sie sie als Vorsteuer abziehen können, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Kann ich Laufzeit und Preisbindung selbst wählen?

Im Gewerbe sind Laufzeiten und Fristen weitgehend frei verhandelbar. Welche Varianten möglich sind, hängt vom Versorger und von Ihrem Verbrauch ab. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede im Angebot.

Berät MB Finance auch zu Versicherungen für meinen Betrieb?

Ja. MB Finance ist auch Versicherungsmakler und berät zum Beispiel zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr dazu finden Sie auf mitblick-finance.com.

Passend dazu

Persönlich beraten lassen

Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder E-Mail oder fordern Sie direkt ein Angebot an. Wir beraten telefonisch oder per Microsoft Teams – auf Deutsch, Persisch und Englisch.