Selbstständige und Freiberufler
Ein Büro, Atelier oder kleiner Laden mit Strom und eventuell Gas. Oft reicht ein Standardvertrag mit klaren Bedingungen.
Gewerbe · Strom und Gas · Stand Oktober 2026
Ob Praxis, Restaurant, Laden oder Büro: Energie ist für viele Betriebe ein fester Kostenblock. Verträge für Unternehmen folgen teilweise anderen Regeln als Verträge für Privathaushalte. MB Finance prüft Ihren Verbrauch, erklärt die Unterschiede und vergleicht passende Angebote der Versorger, mit denen MB Finance zusammenarbeitet.
Für Unternehmen gelten viele Schutzregeln für Verbraucher nicht. Das betrifft vor allem das Widerrufsrecht: Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Verträgen am Telefon, online oder außerhalb von Geschäftsräumen steht nur Verbrauchern zu (§ 312g BGB). Wer als Unternehmer unterschreibt, ist in der Regel sofort gebunden.
Laufzeit, Kündigungsfrist und Preismodell können Unternehmen weitgehend frei vereinbaren. Möglich sind zum Beispiel Festpreise über mehrere Jahre oder Preise, die sich an der Strombörse orientieren. Lesen Sie die Bedingungen deshalb besonders genau, vor allem die Regeln zur Verlängerung.
Angebote für Gewerbekunden werden meist als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer angegeben. Wenn Sie ein Gewerbeangebot mit einem Haushaltstarif vergleichen, rechnen Sie deshalb die Mehrwertsteuer hinzu.
Kleine Betriebe mit höchstens 10.000 kWh Jahresverbrauch für berufliche oder gewerbliche Zwecke zählen nach dem Energiewirtschaftsgesetz als Haushaltskunden (§ 3 Nr. 57 EnWG). Für sie gelten zum Beispiel die Regeln zur Grundversorgung.
Wie der Netzbetreiber Ihren Verbrauch erfasst, hängt vor allem von der Jahresmenge ab. Das beeinflusst Netzentgelte und die Art der Angebote.
Ein Büro, Atelier oder kleiner Laden mit Strom und eventuell Gas. Oft reicht ein Standardvertrag mit klaren Bedingungen.
Geräte, Klimatisierung und Öffnungszeiten prägen den Verbrauch. Planbare Kosten über eine Preisgarantie sind hier oft wichtig.
Küche, Kühlung und häufig Gas zum Kochen oder Heizen sorgen für große Mengen. Arbeitspreis und Laufzeit verdienen einen genauen Blick.
Beleuchtung, Kassen, IT und Klimatechnik laufen viele Stunden am Tag. Wir rechnen mit Ihren tatsächlichen Verbrauchsdaten.
Neben dem Liefervertrag kann für Ihren Betrieb eine Entlastung bei der Stromsteuer möglich sein. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Der reguläre Stromsteuersatz beträgt 2,05 ct/kWh. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft eine Entlastung bis auf den EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh erhalten. Der Bundestag hat das im November 2025 beschlossen.
Die Entlastung gibt es nur auf Antrag bei der Zollverwaltung. Sie wird nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr 250 € übersteigt (§ 9b StromStG): Die ersten 250 € im Jahr werden nicht erstattet. Handel, Gastronomie, reine Dienstleister und Büros ohne Produktion profitieren davon nicht.
Ob Ihr Betrieb zum produzierenden Gewerbe zählt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder mit dem Zoll. MB Finance bietet keine Steuerberatung an.
Einen Live-Tarifvergleich gibt es auf dieser Website nicht. Konkrete Angebote erhalten Sie über „Angebot anfordern“ oder in der Beratung.
Sie melden sich per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über das Anfrageformular. Die Beratung findet telefonisch oder per Microsoft Teams statt.
Wir sehen uns Verbrauch, Messart (SLP oder RLM), Laufzeit und Kündigungsfrist Ihrer bisherigen Verträge an. Bei mehreren Standorten erfassen wir jede Lieferstelle.
Wir vergleichen passende Angebote der Versorger, mit denen MB Finance zusammenarbeitet. Dabei achten wir auf Nettopreise, Laufzeit, Preisbindung und Verlängerungsregeln.
Sie bekommen das Angebot als PDF auf Deutsch, auf Wunsch zusätzlich auf Persisch oder Englisch.
Wenn Sie einverstanden sind, unterschreiben Sie den Auftrag direkt auf dem Bildschirm oder über einen Link. Denken Sie daran: Als Unternehmen haben Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Der neue Versorger kündigt in der Regel Ihren alten Vertrag und übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Ihr Betrieb wird ohne Unterbrechung weiter beliefert.
In der Regel nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt nur für Verbraucher. Prüfen Sie ein Angebot deshalb vor der Unterschrift in Ruhe. Wir nehmen uns dafür gern Zeit.
Wenn Ihr Betrieb höchstens 10.000 kWh im Jahr für berufliche oder gewerbliche Zwecke verbraucht, zählt er als Haushaltskunde. Dann gelten die Regeln der Grundversorgung. Größere Betriebe sollten rechtzeitig einen eigenen Liefervertrag abschließen.
Gewerbeangebote zeigen meist Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Für einen fairen Vergleich müssen Sie die Mehrwertsteuer hinzurechnen. Ob Sie sie als Vorsteuer abziehen können, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Im Gewerbe sind Laufzeiten und Fristen weitgehend frei verhandelbar. Welche Varianten möglich sind, hängt vom Versorger und von Ihrem Verbrauch ab. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede im Angebot.
Ja. MB Finance ist auch Versicherungsmakler und berät zum Beispiel zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr dazu finden Sie auf mitblick-finance.com.
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