Elektroauto
Das Laden zu Hause braucht viel Strom und lässt sich oft in günstige Stunden legen, etwa nachts oder mittags. Viele Wallboxen und Fahrzeuge können zeitgesteuert laden.
Ratgeber · Stand 2026
Bei einem dynamischen Stromtarif ändert sich der Preis je Kilowattstunde mit dem Börsenpreis, oft mehrmals am Tag. Wer viel Strom in günstige Zeiten verschieben kann, kann davon profitieren. Wer das nicht kann, trägt vor allem das Risiko. Hier erfahren Sie, wie diese Tarife funktionieren und für wen sie passen.
Bei einem üblichen Tarif zahlen Sie für jede Kilowattstunde denselben Arbeitspreis. Bei einem dynamischen Tarif ist der Arbeitspreis an den Großhandelspreis an der Strombörse gekoppelt, meist an den Day-Ahead-Markt. Dort wird heute der Strom für morgen gehandelt. Die Preise ändern sich dort inzwischen je Viertelstunde.
Die Preise für den nächsten Tag stehen meist am Mittag des Vortags fest. Viele Anbieter zeigen sie in einer App oder auf ihrer Website. So können Sie planen, wann Sie zum Beispiel das E-Auto laden oder die Waschmaschine starten.
Nur der Börsenpreis schwankt. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen bleiben fest und machen meist den größten Teil des Arbeitspreises aus. Dazu kommen ein monatlicher Grundpreis und oft ein Aufschlag des Anbieters je Kilowattstunde. Deshalb kostet Strom auch dann Geld, wenn der Börsenpreis negativ ist.
Monatlich variable Tarife, die nur einen Monatsdurchschnitt des Börsenpreises verwenden, sind laut Verbraucherzentrale keine dynamischen Tarife im Sinne des Gesetzes. Sie brauchen kein intelligentes Messsystem, bieten aber auch keinen Anreiz, den Verbrauch zu verschieben.
Seit 1. Januar 2025 muss jeder Stromlieferant seinen Kunden mit intelligentem Messsystem einen Vertrag mit dynamischem Tarif anbieten (§ 41a Abs. 2 EnWG). Vorher galt das nur für große Lieferanten. Vor dem Abschluss muss der Lieferant Sie über Kosten, Vorteile, Nachteile und Risiken informieren.
Sie brauchen ein intelligentes Messsystem, also einen digitalen Zähler mit Smart-Meter-Gateway. Ein digitaler Zähler allein genügt nicht. Seit 2025 können Sie den Einbau beim Messstellenbetreiber verlangen. Er muss grundsätzlich innerhalb von vier Monaten erfolgen.
Wichtig: Der Wechsel in einen dynamischen Tarif gibt Ihnen in der Regel kein Sonderkündigungsrecht für Ihren bisherigen Vertrag. Prüfen Sie zuerst Laufzeit und Kündigungsfrist.
An Werktagen ist Strom an der Börse oft morgens gegen 8 Uhr und abends gegen 18 Uhr am teuersten. Mittags und nachts ist er meist günstiger. An sonnigen Tagen gibt es mittags häufig ein Preistief. Wenig Wind und Sonne treiben die Preise nach oben, viel Strom aus erneuerbaren Energien senkt sie.
Laut Bundesnetzagentur lag der durchschnittliche Day-Ahead-Preis 2025 bei 89,32 € je Megawattstunde, also bei rund 8,9 ct/kWh ohne weitere Preisbestandteile. In 573 Stunden war der Preis negativ. In 40 Stunden lag er über 300 € je Megawattstunde, also über 30 ct/kWh.
Historische Preise können Sie auf der Plattform SMARD der Bundesnetzagentur ansehen. Sie zeigen, wie stark die Preise schwanken, erlauben aber keine sichere Aussage über die Zukunft.
Entscheidend ist, wie viel Strom Sie zeitlich verschieben können. Die Verbraucherzentrale hält dynamische Tarife vor allem für Haushalte mit hohem, flexiblem Verbrauch für sinnvoll.
Das Laden zu Hause braucht viel Strom und lässt sich oft in günstige Stunden legen, etwa nachts oder mittags. Viele Wallboxen und Fahrzeuge können zeitgesteuert laden.
Eine Wärmepumpe kann einen Teil ihres Betriebs verschieben, vor allem mit Pufferspeicher oder in einem gut gedämmten Haus. An sehr kalten Tagen sind die Möglichkeiten kleiner.
Ein Heimspeicher kann Strom zu günstigen Zeiten aufnehmen und später abgeben. Ob sich das rechnet, hängt vom Speicher, vom Tarif und von Ihrer Photovoltaikanlage ab.
Bei geringem und wenig verschiebbarem Verbrauch ist das Sparpotenzial klein. Das Risiko steigender Preise ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale dann meist größer als der Vorteil.
Das Beispiel zeigt nur die Rechenweise. Es ist keine Prognose und keine Garantie. Ihre tatsächlichen Preise hängen vom Anbieter, vom Netzgebiet und von der Börse ab.
| Annahme | Wert |
|---|---|
| Ladestrom pro Jahr | 2.000 kWh |
| Börsenpreis in den Ladezeiten | im Schnitt 5 ct/kWh niedriger als beim sofortigen Laden (angenommen) |
| Ersparnis beim Börsenanteil | 2.000 kWh × 5 ct/kWh = 100 € ohne Umsatzsteuer |
| Kosten für das intelligente Messsystem | laut MsbG je nach Fall meist 30 bis 50 € im Jahr, bei Einbau auf Wunsch eventuell zusätzliche Entgelte |
| Ergebnis | Ein Vorteil ist möglich, wenn Sie konsequent verschieben. Teure Monate können ihn aufzehren. |
Vereinfachtes Beispiel mit angenommenen Werten. Grundpreis und Anbieteraufschlag Ihres Tarifs müssen Sie zusätzlich mit Ihrem bisherigen Vertrag vergleichen.
Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreibt, etwa eine Wärmepumpe oder private Wallbox mit mehr als 4,2 kW, bekommt ein reduziertes Netzentgelt. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber den Strombezug dieser Geräte bei drohender Überlastung vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen. Der übrige Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.
Es gibt drei Module. Modul 1 ist eine pauschale Reduzierung pro Jahr. Modul 2 senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 % und braucht einen eigenen Zähler. Seit April 2025 gibt es Modul 3: ein zeitvariables Netzentgelt mit Hochtarif, Standardtarif und Niedertarif zu festgelegten Zeiten. Modul 3 ist nur zusammen mit Modul 1 wählbar und setzt ein intelligentes Messsystem voraus.
Das zeitvariable Netzentgelt ist etwas anderes als ein dynamischer Tarif. Es betrifft den Netzanteil, nicht den Börsenpreis, und gilt unabhängig vom Liefervertrag. Ob und wie Ihr Lieferant die Reduzierung weitergibt, hängt von Ihrem Vertrag ab.
Ja. Sie brauchen ein intelligentes Messsystem, das Ihren Verbrauch je Viertelstunde erfasst. Ein digitaler Zähler ohne Smart-Meter-Gateway reicht nicht.
Der Börsenpreis kann negativ sein, Ihr Gesamtpreis aber kaum. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen weiter an. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Werbung mit negativen Strompreisen diese festen Preisbestandteile ausblendet.
Häufig monatlich nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Feste Abschläge gibt es oft nicht, deshalb schwanken die Kosten von Monat zu Monat.
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele dynamische Tarife sind monatlich kündbar. Ein Lieferant muss einen vorzeitigen Tarifwechsel aber grundsätzlich nicht ermöglichen. Achten Sie deshalb vor dem Abschluss auf eine kurze Laufzeit.
Bei einem HT/NT-Tarif gelten zwei feste Preise für feste Zeitfenster, zum Beispiel einen günstigeren Nachtstrompreis. Beim dynamischen Tarif richtet sich der Preis täglich neu nach der Börse.
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