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Ratgeber · Stand 2026

Dynamische Stromtarife: Chancen und Risiken

Bei einem dynamischen Stromtarif ändert sich der Preis je Kilowattstunde mit dem Börsenpreis, oft mehrmals am Tag. Wer viel Strom in günstige Zeiten verschieben kann, kann davon profitieren. Wer das nicht kann, trägt vor allem das Risiko. Hier erfahren Sie, wie diese Tarife funktionieren und für wen sie passen.

  • Börsenpreis
  • Intelligentes Messsystem
  • E-Auto und Wärmepumpe
  • § 41a EnWG
  • Netzentgelt Modul 3

So funktioniert ein dynamischer Tarif

Bei einem üblichen Tarif zahlen Sie für jede Kilowattstunde denselben Arbeitspreis. Bei einem dynamischen Tarif ist der Arbeitspreis an den Großhandelspreis an der Strombörse gekoppelt, meist an den Day-Ahead-Markt. Dort wird heute der Strom für morgen gehandelt. Die Preise ändern sich dort inzwischen je Viertelstunde.

Die Preise für den nächsten Tag stehen meist am Mittag des Vortags fest. Viele Anbieter zeigen sie in einer App oder auf ihrer Website. So können Sie planen, wann Sie zum Beispiel das E-Auto laden oder die Waschmaschine starten.

Nur der Börsenpreis schwankt. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen bleiben fest und machen meist den größten Teil des Arbeitspreises aus. Dazu kommen ein monatlicher Grundpreis und oft ein Aufschlag des Anbieters je Kilowattstunde. Deshalb kostet Strom auch dann Geld, wenn der Börsenpreis negativ ist.

Monatlich variable Tarife, die nur einen Monatsdurchschnitt des Börsenpreises verwenden, sind laut Verbraucherzentrale keine dynamischen Tarife im Sinne des Gesetzes. Sie brauchen kein intelligentes Messsystem, bieten aber auch keinen Anreiz, den Verbrauch zu verschieben.

Pflicht zum Angebot und Voraussetzungen

Seit 1. Januar 2025 muss jeder Stromlieferant seinen Kunden mit intelligentem Messsystem einen Vertrag mit dynamischem Tarif anbieten (§ 41a Abs. 2 EnWG). Vorher galt das nur für große Lieferanten. Vor dem Abschluss muss der Lieferant Sie über Kosten, Vorteile, Nachteile und Risiken informieren.

Sie brauchen ein intelligentes Messsystem, also einen digitalen Zähler mit Smart-Meter-Gateway. Ein digitaler Zähler allein genügt nicht. Seit 2025 können Sie den Einbau beim Messstellenbetreiber verlangen. Er muss grundsätzlich innerhalb von vier Monaten erfolgen.

Wichtig: Der Wechsel in einen dynamischen Tarif gibt Ihnen in der Regel kein Sonderkündigungsrecht für Ihren bisherigen Vertrag. Prüfen Sie zuerst Laufzeit und Kündigungsfrist.

Wie sich der Börsenpreis verhält

An Werktagen ist Strom an der Börse oft morgens gegen 8 Uhr und abends gegen 18 Uhr am teuersten. Mittags und nachts ist er meist günstiger. An sonnigen Tagen gibt es mittags häufig ein Preistief. Wenig Wind und Sonne treiben die Preise nach oben, viel Strom aus erneuerbaren Energien senkt sie.

Laut Bundesnetzagentur lag der durchschnittliche Day-Ahead-Preis 2025 bei 89,32 € je Megawattstunde, also bei rund 8,9 ct/kWh ohne weitere Preisbestandteile. In 573 Stunden war der Preis negativ. In 40 Stunden lag er über 300 € je Megawattstunde, also über 30 ct/kWh.

Historische Preise können Sie auf der Plattform SMARD der Bundesnetzagentur ansehen. Sie zeigen, wie stark die Preise schwanken, erlauben aber keine sichere Aussage über die Zukunft.

Chancen und Risiken

Chancen

  • Niedriger Arbeitspreis in Zeiten mit viel Wind- und Solarstrom
  • Ersparnis, wenn Sie viel Verbrauch in günstige Zeiten verschieben
  • Oft kurze Laufzeiten, meist monatlich kündbar
  • Mehr Überblick über den eigenen Verbrauch durch App und Smart Meter

Risiken

  • Das Preisrisiko liegt vollständig bei Ihnen
  • Hohe Preise bei wenig Wind und Sonne, oft in den Abendstunden
  • Kosten schwer planbar, jeder Monat kann anders aussehen
  • Kosten für das intelligente Messsystem
  • Tarife sind komplex und schwer zu vergleichen

Für wen sich ein dynamischer Tarif eignen kann

Entscheidend ist, wie viel Strom Sie zeitlich verschieben können. Die Verbraucherzentrale hält dynamische Tarife vor allem für Haushalte mit hohem, flexiblem Verbrauch für sinnvoll.

01

Elektroauto

Das Laden zu Hause braucht viel Strom und lässt sich oft in günstige Stunden legen, etwa nachts oder mittags. Viele Wallboxen und Fahrzeuge können zeitgesteuert laden.

02

Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe kann einen Teil ihres Betriebs verschieben, vor allem mit Pufferspeicher oder in einem gut gedämmten Haus. An sehr kalten Tagen sind die Möglichkeiten kleiner.

03

Batteriespeicher

Ein Heimspeicher kann Strom zu günstigen Zeiten aufnehmen und später abgeben. Ob sich das rechnet, hängt vom Speicher, vom Tarif und von Ihrer Photovoltaikanlage ab.

04

Haushalt ohne große Verbraucher

Bei geringem und wenig verschiebbarem Verbrauch ist das Sparpotenzial klein. Das Risiko steigender Preise ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale dann meist größer als der Vorteil.

Rechenbeispiel: E-Auto zu Hause laden

Das Beispiel zeigt nur die Rechenweise. Es ist keine Prognose und keine Garantie. Ihre tatsächlichen Preise hängen vom Anbieter, vom Netzgebiet und von der Börse ab.

AnnahmeWert
Ladestrom pro Jahr2.000 kWh
Börsenpreis in den Ladezeitenim Schnitt 5 ct/kWh niedriger als beim sofortigen Laden (angenommen)
Ersparnis beim Börsenanteil2.000 kWh × 5 ct/kWh = 100 € ohne Umsatzsteuer
Kosten für das intelligente Messsystemlaut MsbG je nach Fall meist 30 bis 50 € im Jahr, bei Einbau auf Wunsch eventuell zusätzliche Entgelte
ErgebnisEin Vorteil ist möglich, wenn Sie konsequent verschieben. Teure Monate können ihn aufzehren.

Vereinfachtes Beispiel mit angenommenen Werten. Grundpreis und Anbieteraufschlag Ihres Tarifs müssen Sie zusätzlich mit Ihrem bisherigen Vertrag vergleichen.

Zeitvariable Netzentgelte nach § 14a (Modul 3)

Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreibt, etwa eine Wärmepumpe oder private Wallbox mit mehr als 4,2 kW, bekommt ein reduziertes Netzentgelt. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber den Strombezug dieser Geräte bei drohender Überlastung vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen. Der übrige Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.

Es gibt drei Module. Modul 1 ist eine pauschale Reduzierung pro Jahr. Modul 2 senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 % und braucht einen eigenen Zähler. Seit April 2025 gibt es Modul 3: ein zeitvariables Netzentgelt mit Hochtarif, Standardtarif und Niedertarif zu festgelegten Zeiten. Modul 3 ist nur zusammen mit Modul 1 wählbar und setzt ein intelligentes Messsystem voraus.

Das zeitvariable Netzentgelt ist etwas anderes als ein dynamischer Tarif. Es betrifft den Netzanteil, nicht den Börsenpreis, und gilt unabhängig vom Liefervertrag. Ob und wie Ihr Lieferant die Reduzierung weitergibt, hängt von Ihrem Vertrag ab.

Checkliste vor dem Abschluss

  • Prüfen Sie, wie viel Verbrauch Sie realistisch verschieben können.
  • Vergleichen Sie Grundpreis und Aufschlag des Anbieters je kWh.
  • Klären Sie, ob ein intelligentes Messsystem vorhanden ist oder wann es eingebaut wird.
  • Prüfen Sie, wie und wann Sie die Preise für den nächsten Tag sehen.
  • Wählen Sie eine kurze Laufzeit. Von Verträgen mit 12 Monaten Laufzeit raten die Verbraucherzentralen ab.
  • Prüfen Sie Kombi-Angebote mit Speicher, Photovoltaik oder Energiemanagement besonders genau.
  • Planen Sie eine Reserve für Monate mit hohen Preisen ein.
  • Beachten Sie die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen dynamischen Tarif einen Smart Meter?

Ja. Sie brauchen ein intelligentes Messsystem, das Ihren Verbrauch je Viertelstunde erfasst. Ein digitaler Zähler ohne Smart-Meter-Gateway reicht nicht.

Kann mein Strompreis negativ werden?

Der Börsenpreis kann negativ sein, Ihr Gesamtpreis aber kaum. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen weiter an. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Werbung mit negativen Strompreisen diese festen Preisbestandteile ausblendet.

Wie werden dynamische Tarife abgerechnet?

Häufig monatlich nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Feste Abschläge gibt es oft nicht, deshalb schwanken die Kosten von Monat zu Monat.

Kann ich jederzeit zurück in einen Festpreistarif?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele dynamische Tarife sind monatlich kündbar. Ein Lieferant muss einen vorzeitigen Tarifwechsel aber grundsätzlich nicht ermöglichen. Achten Sie deshalb vor dem Abschluss auf eine kurze Laufzeit.

Was ist der Unterschied zu einem HT/NT-Tarif?

Bei einem HT/NT-Tarif gelten zwei feste Preise für feste Zeitfenster, zum Beispiel einen günstigeren Nachtstrompreis. Beim dynamischen Tarif richtet sich der Preis täglich neu nach der Börse.

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