Thermostat nicht voll aufdrehen
Stufe 5 macht den Raum nicht schneller warm. Das Ventil bleibt nur länger offen, bis eine höhere Temperatur erreicht ist. Stellen Sie gleich die gewünschte Stufe ein.
Ratgeber · Stand 2026
Heizen ist in den meisten Haushalten der größte Energieposten. Schon kleine Änderungen bei Temperatur, Lüften und Einstellung der Heizung senken den Gasverbrauch. Hier erfahren Sie, was wirklich hilft, wie Sie Ihren Verbrauch mit dem Heizspiegel vergleichen und was der CO2-Preis 2026 ausmacht.
Als Faustregel gilt: Jedes Grad weniger senkt den Heizenergieverbrauch um etwa 6 %. In einem Einfamilienhaus mit 130 m² und Gasheizung sind das nach co2online rund 1.000 kWh und etwa 120 € im Jahr.
| Raum | Empfehlung | Thermostat (ungefähr) |
|---|---|---|
| Wohnzimmer | 19–20 °C | knapp unter 3 |
| Kinderzimmer und Arbeitszimmer | 19–20 °C | knapp unter 3 |
| Küche | 19 °C | knapp unter 3 |
| Bad | 21 °C | knapp über 3 |
| Schlafzimmer | 17 °C | knapp über 2 |
| Flur | 16 °C | 2 |
Richtwerte nach co2online. Bei herkömmlichen Thermostatventilen entspricht Stufe 3 etwa 20 °C. Zwischen zwei Stufen liegen meist etwa 4 °C.
Stufe 5 macht den Raum nicht schneller warm. Das Ventil bleibt nur länger offen, bis eine höhere Temperatur erreicht ist. Stellen Sie gleich die gewünschte Stufe ein.
Lüften Sie mehrmals am Tag kurz und mit weit geöffnetem Fenster, co2online empfiehlt drei- bis viermal. Am besten öffnen Sie gegenüberliegende Fenster. Drehen Sie die Thermostate dabei herunter. Dauerhaft gekippte Fenster kühlen die Wände aus und verschwenden Wärme.
Möbel, lange Vorhänge oder Verkleidungen vor dem Heizkörper halten die Wärme zurück. Der Raum wird langsamer warm, und das Thermostat regelt falsch.
Senken Sie die Temperatur nachts und bei Abwesenheit ab. Lassen Sie Räume aber nicht ganz auskühlen. Kalte Wände ziehen Feuchtigkeit an, und das Aufheizen braucht wieder viel Energie.
Sie senken die Temperatur automatisch zu festen Zeiten, zum Beispiel nachts oder wenn niemand zu Hause ist. Das ist bequemer, als jeden Heizkörper von Hand zu verstellen.
Schließen Sie abends Rollläden und Vorhänge. Halten Sie Türen zwischen warmen und kühlen Räumen geschlossen.
Diese Schritte betreffen vor allem Eigentümer. Als Mieter sprechen Sie Ihren Vermieter an, wenn Heizkörper nicht richtig warm werden.
Gluckert ein Heizkörper oder wird er oben nicht warm, ist Luft im System. Entlüften Sie ihn mit einem Entlüftungsschlüssel und prüfen Sie danach den Wasserdruck an der Heizung.
Lassen Sie die Heizung regelmäßig von einem Fachbetrieb warten, am besten vor der Heizperiode. Dabei werden auch Einstellungen wie Heizkurve und Pumpe geprüft.
Beim hydraulischen Abgleich stellt ein Fachbetrieb ein, wie viel Heizwasser jeder Heizkörper bekommt. Dann werden alle Räume gleichmäßig warm. Die Verbraucherzentrale nennt eine mögliche Ersparnis von etwa 15 % der Heizkosten. Im Einzelfall kann sie deutlich geringer sein.
Alte, ungeregelte Heizungspumpen laufen oft stärker als nötig. Eine Hocheffizienzpumpe spart Strom. Lassen Sie außerdem prüfen, ob die Vorlauftemperatur gesenkt werden kann.
Der Heizspiegel 2026 von co2online zeigt, ob Ihr Verbrauch niedrig, mittel, erhöht oder zu hoch ist. Teilen Sie den Jahresverbrauch des Gebäudes in kWh durch die Wohnfläche des ganzen Gebäudes. Beide Werte stehen in der Heizkostenabrechnung.
| Wohnfläche des Gebäudes | niedrig | mittel | erhöht |
|---|---|---|---|
| 80–150 m² | bis 65 | bis 127 | bis 220 |
| 150–250 m² | bis 67 | bis 123 | bis 197 |
| 250–500 m² | bis 64 | bis 120 | bis 194 |
| über 500 m² | bis 60 | bis 119 | bis 188 |
Erdgas, kWh je m² und Jahr, Abrechnungsjahr 2025, Raumwärme und Warmwasser. Höhere Werte gelten als zu hoch. Wird das Warmwasser mit Durchlauferhitzer oder Boiler bereitet, addieren Sie 24 kWh je m². Quelle: co2online, Heizspiegel 2026.
Auf Erdgas, Heizöl und andere fossile Brennstoffe wird nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein CO2-Preis erhoben. Für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 € je Tonne CO2. Die Zertifikate werden seit 2026 versteigert. Der Versorger gibt die Kosten über den Gaspreis an Sie weiter.
Pro Kilowattstunde Gas sind das nach unserer Rechnung rund 1,0 bis 1,2 ct netto, mit 19 % Umsatzsteuer rund 1,2 bis 1,4 ct. Grundlage ist der gesetzliche Emissionsfaktor für Erdgas, umgerechnet auf die Kilowattstunden, die auf Ihrer Gasrechnung stehen (Brennwert). Die Verbraucherzentrale rechnet mit 201 g CO2 je kWh Heizwert und kommt deshalb auf etwas höhere Beträge. Bei 15.000 kWh im Jahr macht der CO2-Preis nach unserer Rechnung etwa 180 bis 210 € brutto aus.
Ab 2028 soll der CO2-Preis für Gebäude und Verkehr im europäischen Emissionshandel über Angebot und Nachfrage entstehen. Wie hoch er dann ist, steht noch nicht fest.
Jede eingesparte Kilowattstunde spart auch den CO2-Preis. Je weniger Gas Sie verbrauchen, desto weniger treffen Sie künftige Preissteigerungen.
Bei einer Zentralheizung rechnet der Vermieter die Heizkosten einmal im Jahr ab. 50 bis 70 % der Kosten werden nach Ihrem Verbrauch verteilt, der Rest nach der Fläche. Wenn Sie sparen, sinkt also Ihr Anteil.
Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler eingebaut, muss der Vermieter Ihnen monatlich Verbrauchsinformationen geben. Darin stehen Ihr Verbrauch im Vormonat und Vergleiche mit früheren Monaten. So sehen Sie früh, ob Ihr Verhalten wirkt.
Die CO2-Kosten werden seit 2023 zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je schlechter das Gebäude energetisch ist, desto größer ist der Anteil des Vermieters, bis zu 95 %. Bei einer Zentralheizung muss der Vermieter seinen Anteil in der Abrechnung abziehen. Fehlt das, dürfen Sie die Heizkosten um 3 % kürzen. Haben Sie einen eigenen Gasvertrag, zum Beispiel für eine Gasetagenheizung, müssen Sie den Vermieteranteil selbst berechnen und einfordern.
Bei Fragen zur Abrechnung helfen die Verbraucherzentrale oder ein Mieterverein. Mit eigenem Gasvertrag können Sie den Anbieter selbst wählen. Wenn Sie Ihren Tarif prüfen möchten, vergleichen wir die Tarife der Versorger, mit denen wir zusammenarbeiten.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt. Die wesentlichen neuen Regeln gelten seit dem 29. Juli 2026. Die Vorgabe, dass eine neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist entfallen. Gas- und Ölheizungen dürfen weiter eingebaut werden.
Wer in einem bestehenden Gebäude eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 schrittweise einen Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, zum Beispiel Biomethan: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040 („Bio-Treppe“). Ab 2045 müssen Heizbrennstoffe vollständig klimaneutral sein. Eine zusätzliche Quote für Gasanbieter, die ab 2028 auch bestehende Heizungen betrifft, soll in einem eigenen Gesetz geregelt werden.
Planen Sie einen Heizungstausch, lassen Sie sich vorher von einem Energieberater oder Fachbetrieb beraten. Rechnen Sie dabei auch mit steigenden CO2-Kosten und prüfen Sie die aktuelle Förderung.
Als Faustregel etwa 6 % der Heizenergie. In einem Einfamilienhaus mit 130 m² und Gasheizung sind das nach co2online rund 1.000 kWh und etwa 120 € im Jahr.
Meist nicht. Kühlen Räume stark aus, braucht das Aufheizen wieder viel Energie, und an kalten Wänden kann sich Feuchtigkeit bilden. Besser ist es, die Temperatur bei Abwesenheit abzusenken.
Rechnen Sie 2026 grob mit 1,2 bis 1,4 ct je kWh Gas inklusive Umsatzsteuer. Bei 10.000 kWh im Jahr sind das etwa 120 bis 140 €. Der genaue Betrag hängt vom Zertifikatspreis ab, den Ihr Versorger zahlt.
Teilen Sie den Jahresverbrauch des Gebäudes durch die Wohnfläche des ganzen Gebäudes und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Heizspiegel. Liegt der Wert in der Spalte „erhöht“ oder darüber, lohnt sich eine Prüfung der Heizung und eine Energieberatung.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz verbietet funktionierende Gasheizungen nicht. Für sehr alte Heizkessel können aber Austauschpflichten bestehen. Lassen Sie das im Zweifel vom Schornsteinfeger oder einem Fachbetrieb prüfen.
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