- Abschlag (Abschlagszahlung)
- Monatliche Vorauszahlung auf Ihre Strom- oder Gasrechnung. Der Versorger berechnet sie aus dem erwarteten Verbrauch. Mit der Jahresabrechnung wird verrechnet: Sie bekommen ein Guthaben oder zahlen nach. Ändert sich Ihr Verbrauch, können Sie eine Anpassung beantragen.
- Abschlussrechnung (Schlussrechnung)
- Rechnung am Ende eines Liefervertrags, zum Beispiel nach Umzug oder Anbieterwechsel. Der Lieferant muss sie spätestens sechs Wochen nach Ende der Belieferung stellen. Ein Guthaben muss er innerhalb von zwei Wochen auszahlen.
- Arbeitspreis (ct/kWh)
- Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde, meist in Cent pro kWh angegeben. Er enthält Kosten für Energie, Netz, Steuern, Abgaben und Umlagen. Je höher Ihr Verbrauch, desto stärker wirkt der Arbeitspreis auf Ihre Kosten.
- Bonus (Neukundenbonus, Sofortbonus)
- Einmalige Gutschrift, die manche Versorger neuen Kunden gewähren. Oft gilt er nur im ersten Vertragsjahr oder erst nach einer Mindestlaufzeit. Vergleichen Sie Tarife deshalb auch ohne Bonus.
- Brennwert (Hs)
- Energiegehalt von Erdgas je Kubikmeter, einschließlich der Wärme, die bei der Kondensation des Wasserdampfs im Abgas frei wird. Der Netzbetreiber ermittelt den Brennwert. Zusammen mit der Zustandszahl rechnet er Kubikmeter in Kilowattstunden um.
- CO2-Preis (CO2-Abgabe)
- Preis für den Ausstoß von Kohlendioxid beim Verbrennen von Erdgas, Heizöl und Kraftstoffen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 € je Tonne CO2. Die Kosten sind im Gaspreis enthalten.
- Dynamischer Tarif (dynamischer Stromtarif)
- Stromtarif, bei dem sich der Arbeitspreis nach dem Börsenpreis richtet und sich mehrmals am Tag ändern kann. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem. Seit 2025 muss jeder Stromlieferant einen solchen Tarif anbieten (§ 41a EnWG).
- Einspeisung
- Strom, den eine eigene Anlage, etwa eine Photovoltaikanlage oder ein Balkonkraftwerk, ins öffentliche Netz abgibt. Gemessen wird sie mit einem Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem.
- Energiesteuer (Erdgassteuer)
- Steuer auf Energieerzeugnisse wie Erdgas und Heizöl. Für Erdgas zum Heizen beträgt sie 5,50 € je Megawattstunde, also 0,55 ct/kWh netto. Sie ist im Arbeitspreis enthalten.
- Ersatzversorgung
- Versorgung durch den Grundversorger, wenn Sie Energie beziehen, aber kein Liefervertrag besteht, zum Beispiel nach dem Ausfall Ihres Lieferanten. Sie endet spätestens nach drei Monaten. Die Preise kann der Grundversorger zum 1. und 15. eines Monats neu festlegen.
- Grundpreis
- Fester Betrag pro Monat oder Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Er deckt zum Beispiel Kosten für Messung, Abrechnung und einen Teil der Netzkosten. Bei geringem Verbrauch hat der Grundpreis großen Einfluss auf die Gesamtkosten.
- Grundversorger
- Das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt alle drei Jahre fest, wer Grundversorger ist.
- Grundversorgung (Grundversorgungstarif)
- Gesetzlich geregelte Versorgung von Haushaltskunden durch den Grundversorger. Wer keinen anderen Vertrag hat, wird in der Regel grundversorgt. Den Grundversorgungsvertrag können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
- Haushaltskunde
- Kunde, der Energie überwiegend für den eigenen Haushalt kauft. Auch wer für berufliche oder gewerbliche Zwecke nicht mehr als 10.000 kWh im Jahr verbraucht, gilt als Haushaltskunde. Für Haushaltskunden gelten besondere Schutzrechte.
- Herkunftsnachweis (HKN)
- Elektronisches Zertifikat, das belegt, dass eine bestimmte Strommenge aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Versorger nutzen Herkunftsnachweise, um Ökostrom auszuweisen. In Deutschland führt das Umweltbundesamt das Register dafür.
- HT/NT (Hochtarif und Niedertarif)
- Bei Zweitarifzählern gelten zu festen Tageszeiten zwei unterschiedliche Arbeitspreise, zum Beispiel für Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen. Die Zeiten legt der Netzbetreiber fest.
- Intelligentes Messsystem (iMSys)
- Digitaler Stromzähler mit einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway. Es überträgt Messwerte gesichert an Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten. Für manche Haushalte ist der Einbau Pflicht. Mehr dazu im Ratgeber Smart Meter.
- Jahresverbrauch
- Verbrauchte Energiemenge in einem Jahr, angegeben in kWh. Er steht auf Ihrer Jahresabrechnung und ist Grundlage für Abschläge und Tarifvergleiche.
- Kilowattstunde (kWh)
- Maßeinheit für Energie. Ein Gerät mit 1.000 Watt Leistung verbraucht in einer Stunde eine Kilowattstunde. Strom und Gas werden in kWh abgerechnet.
- Konzessionsabgabe
- Entgelt an die Gemeinde dafür, dass Strom- und Gasleitungen in öffentlichen Straßen und Wegen liegen. Die Höhe hängt unter anderem von der Größe der Gemeinde und von der Vertragsart ab. Sie ist im Arbeitspreis enthalten.
- Kündigungsfrist
- Zeit zwischen Kündigung und Vertragsende. In der Grundversorgung sind es zwei Wochen. In anderen Verträgen darf die Frist vor Ende der ersten Laufzeit höchstens einen Monat betragen. Der Lieferant muss Ihre Kündigung innerhalb einer Woche in Textform bestätigen.
- Lastprofil (SLP, RLM)
- Verfahren, mit dem der Verbrauch über den Tag zugeordnet wird. Haushalte werden meist nach einem Standardlastprofil (SLP) abgerechnet, also nach einem typischen Verbrauchsverlauf. Bei großen Verbrauchern misst eine registrierende Leistungsmessung (RLM) den tatsächlichen Verlauf.
- Lieferantenwechsel (Anbieterwechsel)
- Wechsel zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter. Er ist für Sie kostenlos und darf höchstens drei Wochen ab der Anmeldung beim Netzbetreiber dauern. Bei Strom ist der technische Wechsel seit dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich; seit dem 1. Januar 2026 schreibt § 20a EnWG das auch für Gas vor. Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres alten Vertrags gelten trotzdem.
- Marktlokation (MaLo-ID)
- Ort, an dem Energie verbraucht oder erzeugt wird, zum Beispiel Ihre Wohnung. Er hat eine 11-stellige Marktlokations-ID (MaLo-ID), die der Netzbetreiber vergibt und die sich nicht ändert. Sie steht auf Ihrer Rechnung und hilft beim Anbieterwechsel.
- Marktstammdatenregister (MaStR)
- Register der Bundesnetzagentur für Anlagen, die Strom erzeugen oder speichern, zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke und Batteriespeicher. Betreiber müssen ihre Anlage dort registrieren.
- Messlokation (Messlokations-ID, Zählpunkt)
- Ort, an dem gemessen wird, in der Regel Ihr Zähler. Er hat eine eigene Messlokations-ID, die oft auch Zählpunktbezeichnung genannt wird. Sie ist nicht dasselbe wie die Zählernummer.
- Messstellenbetreiber (MSB)
- Unternehmen, das den Zähler einbaut, betreibt und die Messwerte bereitstellt. Grundzuständig ist meist der örtliche Netzbetreiber. Sie können auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen.
- Moderne Messeinrichtung (mME, digitaler Zähler)
- Digitaler Stromzähler ohne Kommunikationsmodul. Er zeigt Verbrauch und Leistung an, sendet aber keine Daten. Er kann später zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden.
- Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber)
- Betreibt das Strom- oder Gasnetz in Ihrer Region. Sie können ihn nicht frei wählen, und er bleibt bei einem Anbieterwechsel derselbe. Bei Stromausfall oder Störung ist er Ihr Ansprechpartner.
- Netzentgelt (Netznutzungsentgelt)
- Entgelt für die Nutzung des Strom- oder Gasnetzes. Der Lieferant zahlt es an den Netzbetreiber und gibt es über den Preis an Sie weiter. Die Höhe ist regional unterschiedlich und wird staatlich reguliert.
- Ökostrom
- Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne oder Wasserkraft. Versorger belegen die Herkunft mit Herkunftsnachweisen. Die Stromkennzeichnung auf der Rechnung zeigt, aus welchen Quellen Ihr Strom stammt.
- Preisänderung (Preisanpassung)
- Will ein Lieferant außerhalb der Grundversorgung die Preise ändern, muss er Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher informieren. Sie können dann ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Dafür darf er kein Entgelt verlangen.
- Preisgarantie
- Zusage, dass bestimmte Preisbestandteile für eine feste Zeit gleich bleiben. Bei einer eingeschränkten Preisgarantie sind oft Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte ausgenommen und können sich ändern. Lesen Sie genau, was die Garantie umfasst.
- Schlichtungsstelle Energie
- Unabhängige Stelle für Streit zwischen Verbrauchern und Energieunternehmen. Zuerst beschweren Sie sich beim Unternehmen, es muss innerhalb von vier Wochen antworten. Hilft das nicht, können Sie die Schlichtungsstelle anrufen. Für Verbraucher ist das Verfahren grundsätzlich kostenlos.
- Smart Meter
- Umgangssprachlich für das intelligente Messsystem. Ein digitaler Zähler ohne Smart-Meter-Gateway ist kein Smart Meter in diesem Sinn, sondern eine moderne Messeinrichtung.
- Sonderkündigungsrecht
- Recht, einen Vertrag vor Ende der Laufzeit zu kündigen, zum Beispiel bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug. Bei einem Umzug können Sie mit sechs Wochen Frist kündigen. Das gilt nicht, wenn der Lieferant Sie am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen weiter beliefern kann und das anbietet.
- Sondervertrag
- Jeder Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung, auch beim Grundversorger selbst. Laufzeit, Preise und Bonus werden frei vereinbart. Verträge mit Haushaltskunden brauchen die Textform.
- Steuerbare Verbrauchseinrichtung (§ 14a EnWG)
- Wärmepumpe, private Wallbox, Klimagerät oder Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW, die seit 2024 in Betrieb gegangen ist. Der Netzbetreiber darf den Bezug bei drohender Überlastung vorübergehend auf 4,2 kW drosseln. Im Gegenzug zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt.
- Stromsteuer
- Steuer auf den Verbrauch von Strom. Sie beträgt 20,50 € je Megawattstunde, also 2,05 ct/kWh netto, und ist im Arbeitspreis enthalten.
- Umlagen
- Gesetzliche Aufschläge auf den Strompreis, die alle Kunden zahlen, zum Beispiel die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Ihre Höhe wird jedes Jahr neu festgelegt. Sie sind im Arbeitspreis enthalten.
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
- Auf Strom und Gas kommt Umsatzsteuer hinzu. Preise für Haushaltskunden werden meist brutto angegeben, also einschließlich Umsatzsteuer. Achten Sie beim Vergleich darauf, dass alle Preise gleich angegeben sind.
- Vertragslaufzeit (Erstlaufzeit)
- Zeit, für die Sie an einen Vertrag gebunden sind. Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen. Danach darf sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit verlängern, und Sie können jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen.
- Wärmepumpentarif (Heizstromtarif)
- Besonderer Stromtarif für den Betrieb einer Wärmepumpe, oft mit eigenem Zähler. Er kann mit einem reduzierten Netzentgelt nach § 14a EnWG verbunden sein.
- Widerruf (Widerrufsrecht)
- Haben Sie einen Vertrag am Telefon, online oder an der Haustür abgeschlossen, können Sie ihn in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nicht, bevor Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden.
- Zählernummer
- Nummer, die auf dem Zähler aufgedruckt ist, oft auf einem Schild mit Barcode. Sie steht auch auf Ihrer Rechnung und wird für Anmeldung, Umzug und Anbieterwechsel gebraucht.
- Zählerstand
- Wert, den der Zähler anzeigt. Abgerechnet wird die Differenz zwischen zwei Zählerständen. Notieren oder fotografieren Sie den Stand bei Einzug, Auszug, Anbieterwechsel und Zählertausch.
- Zustandszahl (z-Zahl)
- Faktor für die Gasabrechnung. Gas nimmt je nach Temperatur, Druck und Höhenlage unterschiedlich viel Raum ein. Die Zustandszahl rechnet die gemessenen Kubikmeter auf Normbedingungen um. Es gilt: Kubikmeter × Zustandszahl × Brennwert = Kilowattstunden.
- Zweirichtungszähler
- Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt misst. Er ist nötig, wenn Sie mit einer Photovoltaikanlage oder einem Balkonkraftwerk Strom ins Netz abgeben.