Jobcenter und Sozialamt
Bekommen Sie Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt, werden Heizkosten in angemessener Höhe als Teil der Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Haushaltsstrom ist dagegen im Regelbedarf enthalten. Schulden können in bestimmten Fällen übernommen werden, meist als Darlehen (§ 22 Abs. 8 SGB II, § 36 SGB XII). Fragen Sie früh nach, auch wenn Sie bisher keine Leistungen bekommen.
