Zum Inhalt springen

Ratgeber · Stand 2026

Balkon­kraftwerk: Solarstrom vom eigenen Balkon

Ein Balkonkraftwerk, offiziell Steckersolargerät, erzeugt Strom für den eigenen Haushalt. Seit 2024 sind die Regeln deutlich einfacher. Hier lesen Sie, was erlaubt ist, wie die Anmeldung funktioniert, was Mieter und Wohnungseigentümer wissen sollten und wie viel Strom Sie realistisch erwarten können.

  • 800 VA und 2.000 Wp
  • Marktstammdatenregister
  • Mieter und WEG
  • Ertrag
  • Versicherung

Die wichtigsten Regeln seit dem Solarpaket I

Mit dem Solarpaket I gelten seit 16. Mai 2024 vereinfachte Regeln für Steckersolargeräte. Sie gelten, wenn alle Geräte an Ihrem Stromzähler zusammen diese Grenzen einhalten:

  • Wechselrichter: höchstens 800 VA (Voltampere). Das ist die Leistung, die ins Hausnetz fließen kann.
  • Module: höchstens 2.000 Wp (Watt Peak) Modulleistung.
  • Zusammenrechnung: Alle Steckersolargeräte an derselben Entnahmestelle zählen zusammen, auch wenn sie nacheinander angeschlossen werden. Maßgeblich ist die höchste einstellbare Leistung, nicht eine gedrosselte Einstellung.
  • Vergütung: Im Standardfall wird Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, ohne Vergütung ins Netz abgegeben.

Für Geräte mit normalem Schuko-Stecker gilt nach der Produktnorm eine niedrigere Grenze von 960 Wp Modulleistung. Mehr dazu im Abschnitt zu Stecker und Sicherheit.

Anmeldung: nur noch im Marktstammdatenregister

Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist für Steckersolargeräte innerhalb der Grenzen nicht mehr nötig. Der Netzbetreiber bekommt die Daten aus dem Register der Bundesnetzagentur.

  1. 01

    Konto anlegen

    Erstellen Sie im Marktstammdatenregister (marktstammdatenregister.de) ein Benutzerkonto und bestätigen Sie es per E-Mail.

  2. 02

    Gerät registrieren

    Wählen Sie die vereinfachte Registrierung für ein Balkonkraftwerk. Sie brauchen nur wenige Angaben: Standort, Datum der Inbetriebnahme, Modulleistung, Wechselrichterleistung und Ihre Zählernummer.

  3. 03

    Frist einhalten

    Registrieren Sie das Gerät innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme.

  4. 04

    Speicher extra melden

    Einen Batteriespeicher registrieren Sie ebenfalls im Marktstammdatenregister. Laut Verbraucherzentrale muss ein Speicher außerdem weiterhin beim Netzbetreiber angemeldet werden.

  5. 05

    Bestätigung aufbewahren

    Speichern Sie die Bestätigung der Registrierung. Sie hilft bei Fragen des Netzbetreibers oder Ihrer Versicherung.

Stromzähler: Was bis zum Tausch gilt

Strom, der ins Netz fließt, muss gemessen werden. Dafür braucht es einen Zweirichtungszähler, zum Beispiel eine moderne Messeinrichtung, oder ein intelligentes Messsystem. Der Netzbetreiber muss den Zähler nach der Registrierung unverzüglich tauschen. Einen eigenen Auftrag müssen Sie dafür nicht stellen.

Sie dürfen das Gerät schon vor dem Zählertausch nutzen. Ein alter Zähler, etwa ein Ferraris-Zähler mit Drehscheibe, darf dann übergangsweise auch rückwärts laufen. Das wird bis zum Tausch geduldet. Nach Angaben der Bundesnetzagentur dauert das in der Regel höchstens einige Monate.

Für den neuen Zähler gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb. Was ein digitaler Zähler höchstens kosten darf, lesen Sie in unserem Ratgeber Smart Meter.

Mieter und Wohnungseigentümer

Seit Oktober 2024 sind Steckersolargeräte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht besonders geschützt. Mieter können verlangen, dass der Vermieter ein Steckersolargerät erlaubt (§ 554 BGB). Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm die Veränderung auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zugemutet werden kann.

Wohnungseigentümer können von der Eigentümergemeinschaft verlangen, dass sie ein Steckersolargerät gestattet (§ 20 Abs. 2 WEG). Über die Art der Umsetzung, zum Beispiel Befestigung und Aussehen, entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss.

Fragen Sie vor dem Kauf schriftlich um Erlaubnis. Beschreiben Sie Gerät, Ort und Befestigung. Das vermeidet Missverständnisse.

Die Erlaubnis bedeutet nicht, dass jede Montage zulässig ist. Sicherheit und Befestigung müssen stimmen. Bei Streit helfen Mietervereine oder die Verbraucherzentrale.

Stecker, Norm und Sicherheit

Seit Dezember 2025 gibt es mit der DIN VDE V 0126-95 eine eigene Produktnorm für Steckersolargeräte ohne Speicher. Sie regelt auch, welcher Stecker erlaubt ist.

Bis 960 Wp Modulleistung

  • Anschluss mit normalem Schuko-Stecker möglich
  • Das Gerät muss gegen Berühren der Steckerstifte schützen, etwa durch eine Schutzabdeckung oder eine interne Abschaltung
  • Auf die Normen achten: DIN VDE V 0126-95 oder DGS-Sicherheitsstandard
  • Direkt in eine Wandsteckdose stecken, nicht in eine Steckdosenleiste

Über 960 Wp Modulleistung

  • Spezielle Energiesteckvorrichtung nötig, zum Beispiel ein Wieland-Stecker
  • Die Einspeisesteckdose setzt eine Elektrofachkraft
  • Der Wechselrichter bleibt auf 800 VA begrenzt
  • Manche Förderprogramme verlangen den Wieland-Stecker auch bei kleineren Geräten

Wie viel Strom ein Balkon­kraftwerk erzeugt

Der Ertrag hängt stark von Ausrichtung, Neigung und Schatten ab. Die Werte gelten für ein Standardmodul mit 400 Wp an einem Standort in Deutschland.

MontageErtrag pro Modul und Jahr
Süden, 30 Grad geneigt, ohne Schattenrund 380 kWh (Faustwert)
Süden, senkrecht am Balkongeländer, ohne Schattenrund 280 kWh (Verbraucherzentrale)
Ost, West oder teilweise verschattetdeutlich weniger

Senkrecht am Südbalkon: Beispiel der Verbraucherzentrale. Schräg nach Süden: unser Faustwert von 0,95 kWh je Wp, wie im Balkonkraftwerk-Rechner. Stand 2026. Mit zwei gleich ausgerichteten Modulen verdoppelt sich der Ertrag ungefähr.

Eigenverbrauch und Ersparnis realistisch einschätzen

Sparen können Sie nur mit dem Strom, den Sie selbst verbrauchen, während die Sonne scheint. Ein Balkonkraftwerk deckt vor allem die Grundlast, also Kühlschrank, Router und andere Geräte im Dauerbetrieb. Was Sie in diesem Moment nicht brauchen, fließt ohne Vergütung ins Netz. Ihren Eigenverbrauch erhöhen Sie, wenn Sie Waschmaschine oder Spülmaschine tagsüber bei Sonne laufen lassen.

Im Beispiel der Verbraucherzentrale liefert ein senkrecht montiertes 400-Wp-Modul am Südbalkon rund 280 kWh im Jahr. Davon ersetzen etwa 200 kWh Strom aus dem Netz. Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 35 ct/kWh sind das rund 70 € im Jahr.

Laut Verbraucherzentrale lässt sich die Anschaffung in der Regel innerhalb von drei bis fünf Jahren über die eingesparten Stromkosten zurückholen. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch, kostet aber deutlich mehr. Er lohnt sich eher bei höherem Verbrauch und größeren Anlagen.

Für Kauf und Installation zahlen Sie keine Umsatzsteuer. Für Steckersolargeräte gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG.

Checkliste: sicher betreiben und versichern

  • Gerät mit Angabe der Norm kaufen, zum Beispiel DIN VDE V 0126-95 oder DGS-Sicherheitsstandard.
  • Erlaubnis von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft schriftlich einholen.
  • Module sicher befestigen, damit sie bei Sturm nicht herunterfallen.
  • Direkt in eine geeignete Wandsteckdose stecken, keine Steckdosenleiste verwenden.
  • Bei Zweifeln an der Elektroinstallation eine Elektrofachkraft fragen.
  • Ohne Überspannungsschutz das Gerät bei Gewitter ausstecken, am besten abends, wenn es wenig Strom erzeugt.
  • Innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister registrieren.
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung informieren, bei Montage am Gebäude auch die Wohngebäudeversicherung. Bestätigung aufbewahren.

Häufige Fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Nein, wenn Ihr Gerät innerhalb der Grenzen von 800 VA und 2.000 Wp liegt. Sie registrieren es nur im Marktstammdatenregister, der Netzbetreiber erhält die Daten von dort. Ein Batteriespeicher muss laut Verbraucherzentrale weiterhin beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Bekomme ich Geld für den Strom, den ich ins Netz einspeise?

Im Standardfall nicht. Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister wird der Strom ohne Vergütung abgenommen. Eine reguläre Einspeisevergütung ist nach dem Einbau eines Zweirichtungszählers möglich, dann gelten aber die vereinfachten Regeln nicht mehr.

Darf mein Vermieter das Balkonkraftwerk verbieten?

Nur in Ausnahmefällen. Seit Oktober 2024 können Mieter die Erlaubnis verlangen (§ 554 BGB). Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm die Veränderung nicht zugemutet werden kann. Über die Art der Befestigung können Sie sich mit ihm abstimmen.

Brauche ich eine Versicherung?

Eine eigene Pflichtversicherung gibt es nicht. Laut Verbraucherzentrale lässt sich das Gerät teils ohne Aufpreis in Hausrat-, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung aufnehmen. Melden Sie es Ihrem Versicherer. Zu Hausrat- und Haftpflichtversicherung berät Sie auch MB Finance.

Funktioniert ein Balkonkraftwerk bei Stromausfall?

Ein Standardgerät nicht. Der Wechselrichter schaltet ab, wenn das Netz ausfällt. Einige Modelle mit Speicher können laut Verbraucherzentrale im Inselbetrieb weiterlaufen.

Passend dazu

Persönlich beraten lassen

Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder E-Mail oder fordern Sie direkt ein Angebot an. Wir beraten telefonisch oder per Microsoft Teams – auf Deutsch, Persisch und Englisch.