Ein Nachweis je Megawattstunde
Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh, also 1.000 kWh Strom aus erneuerbaren Energien. Das Umweltbundesamt vergleicht ihn mit einer Geburtsurkunde des Stroms.
Ökostrom · Stand Oktober 2026
Viele Tarife heißen Ökostrom. Doch was bekommen Sie damit eigentlich, und woran erkennen Sie ein gutes Angebot? Diese Seite erklärt Herkunftsnachweise, Stromkennzeichnung und Labels in einfachen Worten. MB Finance hilft Ihnen, unter den Tarifen der Versorger, mit denen MB Finance zusammenarbeitet, einen passenden Ökostromtarif zu finden.
Nach allgemeinem Verständnis ist Ökostrom Strom aus erneuerbaren Energien, also zum Beispiel aus Wind, Sonne oder Wasserkraft. Physikalisch ändert ein Ökostromtarif nichts: Aus Ihrer Steckdose kommt derselbe Strom wie bei Ihren Nachbarn, denn alle Kraftwerke speisen in dasselbe Netz ein.
Was sich ändert, ist die Abrechnung im Hintergrund. Ihr Versorger muss für die Menge, die er als Ökostrom verkauft, Herkunftsnachweise einsetzen. Sie belegen, dass die gleiche Menge Strom aus erneuerbaren Energien in Europa erzeugt und ins Netz eingespeist wurde.
Ob ein Tarif darüber hinaus die Energiewende voranbringt, zum Beispiel durch neue Anlagen, sagen Herkunftsnachweise allein nicht. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass nur zusätzliche Labels eine Aussage zur ökologischen Qualität treffen.
Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh, also 1.000 kWh Strom aus erneuerbaren Energien. Das Umweltbundesamt vergleicht ihn mit einer Geburtsurkunde des Stroms.
In Deutschland führt das Umweltbundesamt seit dem 1. Januar 2013 das Herkunftsnachweisregister. Es verhindert, dass dieselbe Menge Ökostrom doppelt verkauft wird.
Verkauft ein Versorger Ökostrom, muss er die passende Menge Nachweise im Register entwerten. Erst dann darf er den Strom in der Stromkennzeichnung als erneuerbar ausweisen.
Strom aus Anlagen, die über das EEG gefördert werden, erhält keine Herkunftsnachweise. Viele Nachweise kommen deshalb zum Beispiel aus Norwegen oder Österreich. In der Stromkennzeichnung müssen Versorger auch angeben, aus welchen Ländern die Herkunftsnachweise stammen (§ 42 EnWG).
Jeder Versorger muss angeben, aus welchen Energieträgern sein Strom stammt und wie viel CO2 und radioaktiver Abfall je Kilowattstunde entstehen (§ 42 EnWG). Diese Stromkennzeichnung finden Sie auf Ihrer Stromrechnung und auf der Website des Versorgers, zusammen mit dem Vergleich zum deutschen Durchschnitt.
Die Angaben beziehen sich auf das Vorjahr. Für das Lieferjahr 2026 müssen sie spätestens zum 1. Juli 2027 vorliegen. Achten Sie auf den Strommix des Unternehmens insgesamt: Verkauft ein Versorger überwiegend fossilen Strom und nur einen kleinen Ökostromtarif, bewirkt ein Wechsel des Versorgers laut Umweltbundesamt mehr als ein Wechsel des Tarifs.
Das Umweltbundesamt empfiehlt, einen Ökostromtarif mit Label zu wählen. Diese Merkmale helfen bei der Einordnung.
Auch beim Gas gibt es „grüne“ Tarife. Die Verbraucherzentrale unterscheidet drei Arten: Tarife mit einem Anteil Biomethan, Tarife mit CO2-Kompensation und Tarife mit Wasserstoff oder Gas, das mit erneuerbarem Strom hergestellt wird (Power-to-Gas).
Der Biomethan-Anteil liegt oft nur bei 1 bis 10 %. Tarife mit 100 % Biomethan kosten laut Verbraucherzentrale etwa doppelt so viel wie normales Erdgas. Bei Kompensationstarifen erhalten Sie normales Erdgas; der Aufpreis fließt in Klimaschutzprojekte, deren Wirkung schwer zu prüfen ist. Verlässliche Labels für Ökogas gibt es nach Einschätzung der Verbraucherzentrale bisher nicht.
Für Herkunftsnachweise bei Gas ist das Umweltbundesamt seit April 2024 ebenfalls zuständig.
Beim Heizen hat ein geringerer Verbrauch oft die größte Wirkung. Tipps dazu finden Sie im Ratgeber „Heizkosten sparen“.
Einen Live-Tarifvergleich gibt es auf dieser Website nicht. Konkrete Ökostromtarife erhalten Sie über „Angebot anfordern“ oder in der Beratung.
Sie melden sich per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über das Anfrageformular und sagen uns, was Ihnen bei Ökostrom wichtig ist.
Wir sehen uns Ihren Jahresverbrauch und Ihren bisherigen Vertrag an: Preise, Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie.
Wir vergleichen passende Ökostromtarife der Versorger, mit denen MB Finance zusammenarbeitet. Angaben zu Herkunftsnachweisen und Labels nehmen wir auf, soweit der Versorger sie macht.
Sie bekommen das Angebot als PDF auf Deutsch, auf Wunsch zusätzlich auf Persisch oder Englisch.
Wenn Sie einverstanden sind, unterschreiben Sie den Auftrag direkt auf dem Bildschirm oder über einen Link.
Der neue Versorger kündigt in der Regel Ihren alten Vertrag und übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Ihre Stromversorgung läuft ohne Unterbrechung weiter.
Nicht unbedingt. Herkunftsnachweise kosten nur einen Bruchteil eines Cents je Kilowattstunde. Viele Ökostromtarife kosten deshalb ähnlich viel wie andere Tarife. Tarife mit Label und festen Beiträgen für neue Anlagen können etwas teurer sein.
Nein. Physikalisch erhalten alle Haushalte denselben Strom aus dem Netz. Mit einem Ökostromtarif sorgen Sie dafür, dass für Ihren Verbrauch Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien entwertet werden.
Es ist ein elektronisches Register beim Umweltbundesamt. Dort werden Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien ausgestellt, übertragen und entwertet. So wird verhindert, dass dieselbe Strommenge doppelt als Ökostrom verkauft wird.
Das Umweltbundesamt nennt das Label „Grüner Strom“ und das Siegel „EnergieVision – Das Ökostromsiegel“, früher ok-power. Beide sollen sicherstellen, dass ein Tarif den Ausbau erneuerbarer Energien fördert.
Nein. Wir vergleichen Tarife der Versorger, mit denen MB Finance zusammenarbeitet, mit und ohne Ökostrom. Wenn Ihnen Ökostrom oder ein bestimmtes Label wichtig ist, berücksichtigen wir das bei der Auswahl.
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