Preiserhöhung erhalten
Sie haben einen Brief über eine Preiserhöhung bekommen. Dann können Sie zum Zeitpunkt der Änderung ohne Frist kündigen.
Anbieterwechsel · Stand Oktober 2026
Ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters wirkt kompliziert, läuft aber weitgehend im Hintergrund. Ihre Versorgung wird dabei nicht unterbrochen, und der Wechsel ist für Sie kostenlos. Hier erfahren Sie, wie der Wechsel funktioniert, welche Angaben nötig sind und wie MB Finance Sie dabei begleitet.
Strom und Gas kommen weiter über dieselben Leitungen und denselben Zähler. Es wechselt nur das Unternehmen, das Sie beliefert und Ihnen die Rechnung schickt. Für den Wechsel muss niemand in Ihre Wohnung kommen.
Eine Versorgungslücke gibt es nicht. Sollte beim Wechsel etwas schiefgehen, beliefert Sie der örtliche Grundversorger weiter. Zusätzliche Kosten dürfen Ihnen durch den Wechsel nicht entstehen (§ 20a Abs. 3 EnWG).
Bei Strom wird der technische Wechsel seit dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden umgesetzt und ist an jedem Werktag möglich. Seit dem 1. Januar 2026 gilt diese Vorgabe nach § 20a EnWG auch für Gas; dort werden die Abläufe noch umgestellt. Insgesamt darf das Wechselverfahren höchstens drei Wochen ab der Anmeldung beim Netzbetreiber dauern, es sei denn, Sie wünschen einen späteren Liefertermin.
Der schnelle technische Wechsel ändert nichts an der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags. Wann Sie wechseln können, hängt weiter von Ihrem Vertrag ab.
In der Regel kündigt der neue Versorger den alten Vertrag für Sie. Dafür erteilen Sie ihm eine Vollmacht.
| Ihre Situation | Was gilt |
|---|---|
| Grundversorgung | Kündigung jederzeit mit zwei Wochen Frist, in Textform. |
| Vertrag mit Mindestlaufzeit | Kündigung zum Ende der Laufzeit mit der vereinbarten Frist. Bei Verträgen ab März 2022 ist der Vertrag nach einer Erstlaufzeit von höchstens 24 Monaten monatlich kündbar. |
| Preiserhöhung | Kündigung ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung. Haushaltskunden muss der Versorger mindestens einen Monat vorher informieren (§ 41 Abs. 5 EnWG). |
| Umzug | Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder später (§ 41b Abs. 5 EnWG). |
Bei einer Preiserhöhung oder kurz vor einer Vertragsverlängerung kann es sinnvoll sein, selbst zu kündigen, am besten in Textform und mit Nachweis des Zugangs.
Fast alles finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung. Ein Foto der Rechnung reicht oft schon.
Schließen Sie als Verbraucher einen Vertrag am Telefon, online, per E-Mail oder außerhalb von Geschäftsräumen ab, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt frühestens, wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden.
Senden Sie einen Widerruf so, dass Sie den Zugang nachweisen können, zum Beispiel per Einschreiben oder mit schriftlicher Bestätigung. Für Unternehmen gilt dieses Widerrufsrecht nicht.
Nach dem Wechsel schickt Ihnen der alte Versorger eine Schlussrechnung. Sie muss spätestens sechs Wochen nach Ende der Belieferung kommen. Ein Guthaben muss er innerhalb von zwei Wochen auszahlen (§ 40c EnWG).
Sie haben einen Brief über eine Preiserhöhung bekommen. Dann können Sie zum Zeitpunkt der Änderung ohne Frist kündigen.
Sie haben nie gewechselt. Die Grundversorgung können Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.
Das Ende der Laufzeit oder der Preisgarantie ist ein guter Zeitpunkt, um Ihren Tarif zu überprüfen.
Umzug, Familienzuwachs, Wärmepumpe oder E-Auto verändern Ihren Verbrauch. Dann passt der alte Tarif vielleicht nicht mehr.
Einen Live-Tarifvergleich gibt es auf dieser Website nicht. Konkrete Tarife erhalten Sie über „Angebot anfordern“ oder in der Beratung.
Sie melden sich per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über das Anfrageformular. Die Beratung findet auf Deutsch, Persisch oder Englisch statt, telefonisch oder per Microsoft Teams.
Wir sehen uns Ihren Jahresverbrauch und Ihren bisherigen Vertrag an und klären, zu welchem Termin ein Wechsel möglich ist.
Wir vergleichen passende Tarife der Versorger, mit denen MB Finance zusammenarbeitet, und erklären Ihnen die Unterschiede.
Sie bekommen das Angebot als PDF auf Deutsch, auf Wunsch zusätzlich auf Persisch oder Englisch.
Wenn Sie einverstanden sind, unterschreiben Sie den Auftrag direkt auf dem Bildschirm oder über einen Link.
Der neue Versorger kündigt in der Regel Ihren alten Vertrag und übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Er bestätigt Ihnen in Textform, ab wann er liefert.
Meist nicht. In der Regel kündigt der neue Versorger den alten Vertrag für Sie und beachtet dabei die Kündigungsfrist. Bei einer Preiserhöhung oder kurz vor einer Verlängerung kann es sinnvoll sein, selbst zu kündigen.
Nur zum Ende der Laufzeit oder mit einem Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug. Den neuen Vertrag können wir aber schon vorher so planen, dass er direkt im Anschluss beginnt.
Sie bleiben trotzdem versorgt, notfalls über den örtlichen Grundversorger. Verzögert sich der Wechsel über die gesetzliche Frist hinaus, können Sie unter Umständen Schadensersatz verlangen.
Nein. Der Wechsel selbst darf für Sie keine zusätzlichen Kosten verursachen. Auch für Beratung und Vermittlung durch MB Finance zahlen Sie nichts extra; MB Finance erhält vom Versorger eine Provision.
Ja, seit dem 1. Januar 2026 schreibt § 20a EnWG den 24-Stunden-Wechsel für Strom und Gas vor. Bei Strom läuft das bereits seit Juni 2025, bei Gas stellen die Netzbetreiber ihre Abläufe noch um. In jedem Fall darf das Wechselverfahren höchstens drei Wochen dauern, sofern Sie keinen späteren Termin wünschen. Entscheidend bleibt Ihre Kündigungsfrist.
Preiserhöhung bei Strom oder Gas? So prüfen Sie den Brief, nutzen Ihr Sonderkündigungsrecht nach § 41 EnWG und wechseln rechtzeitig ohne Versorgungslücke.
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