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Anbieterwechsel · Stand Oktober 2026

Anbieter­wechsel: einfacher als gedacht

Ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters wirkt kompliziert, läuft aber weitgehend im Hintergrund. Ihre Versorgung wird dabei nicht unterbrochen, und der Wechsel ist für Sie kostenlos. Hier erfahren Sie, wie der Wechsel funktioniert, welche Angaben nötig sind und wie MB Finance Sie dabei begleitet.

  • Keine Versorgungslücke
  • Neuer Versorger kündigt
  • 24-Stunden-Wechsel bei Strom
  • 14 Tage Widerruf

Was beim Wechsel im Hintergrund passiert

Strom und Gas kommen weiter über dieselben Leitungen und denselben Zähler. Es wechselt nur das Unternehmen, das Sie beliefert und Ihnen die Rechnung schickt. Für den Wechsel muss niemand in Ihre Wohnung kommen.

Eine Versorgungslücke gibt es nicht. Sollte beim Wechsel etwas schiefgehen, beliefert Sie der örtliche Grundversorger weiter. Zusätzliche Kosten dürfen Ihnen durch den Wechsel nicht entstehen (§ 20a Abs. 3 EnWG).

Bei Strom wird der technische Wechsel seit dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden umgesetzt und ist an jedem Werktag möglich. Seit dem 1. Januar 2026 gilt diese Vorgabe nach § 20a EnWG auch für Gas; dort werden die Abläufe noch umgestellt. Insgesamt darf das Wechselverfahren höchstens drei Wochen ab der Anmeldung beim Netzbetreiber dauern, es sei denn, Sie wünschen einen späteren Liefertermin.

Der schnelle technische Wechsel ändert nichts an der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags. Wann Sie wechseln können, hängt weiter von Ihrem Vertrag ab.

Wann Sie kündigen können: die wichtigsten Fristen

In der Regel kündigt der neue Versorger den alten Vertrag für Sie. Dafür erteilen Sie ihm eine Vollmacht.

Ihre SituationWas gilt
GrundversorgungKündigung jederzeit mit zwei Wochen Frist, in Textform.
Vertrag mit MindestlaufzeitKündigung zum Ende der Laufzeit mit der vereinbarten Frist. Bei Verträgen ab März 2022 ist der Vertrag nach einer Erstlaufzeit von höchstens 24 Monaten monatlich kündbar.
PreiserhöhungKündigung ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung. Haushaltskunden muss der Versorger mindestens einen Monat vorher informieren (§ 41 Abs. 5 EnWG).
UmzugSonderkündigung mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder später (§ 41b Abs. 5 EnWG).

Bei einer Preiserhöhung oder kurz vor einer Vertragsverlängerung kann es sinnvoll sein, selbst zu kündigen, am besten in Textform und mit Nachweis des Zugangs.

Diese Angaben brauchen wir für den Wechsel

Fast alles finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung. Ein Foto der Rechnung reicht oft schon.

  • Zählernummer: steht auf dem Zähler und auf Ihrer Rechnung.
  • Marktlokations-ID (MaLo-ID): Sie bezeichnet Ihre Lieferstelle eindeutig und steht auf der Rechnung. Mit ihr klappt die Zuordnung am zuverlässigsten.
  • Zählerstand: aktuell abgelesen, am besten mit Foto und Datum.
  • Jahresverbrauch: in kWh, von der letzten Jahresrechnung.
  • Bisheriger Versorger und Kundennummer: ebenfalls auf der Rechnung.
  • Bankverbindung: für den Abschlag per Lastschrift, wenn Sie das wünschen.
  • Name und Lieferadresse: so, wie sie beim bisherigen Versorger hinterlegt sind.

Widerruf: 14 Tage Bedenkzeit

Schließen Sie als Verbraucher einen Vertrag am Telefon, online, per E-Mail oder außerhalb von Geschäftsräumen ab, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt frühestens, wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden.

Senden Sie einen Widerruf so, dass Sie den Zugang nachweisen können, zum Beispiel per Einschreiben oder mit schriftlicher Bestätigung. Für Unternehmen gilt dieses Widerrufsrecht nicht.

Nach dem Wechsel schickt Ihnen der alte Versorger eine Schlussrechnung. Sie muss spätestens sechs Wochen nach Ende der Belieferung kommen. Ein Guthaben muss er innerhalb von zwei Wochen auszahlen (§ 40c EnWG).

Typische Anlässe für einen Wechsel

01

Preiserhöhung erhalten

Sie haben einen Brief über eine Preiserhöhung bekommen. Dann können Sie zum Zeitpunkt der Änderung ohne Frist kündigen.

02

Noch in der Grund­versorgung

Sie haben nie gewechselt. Die Grundversorgung können Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.

03

Laufzeit oder Preisgarantie endet

Das Ende der Laufzeit oder der Preisgarantie ist ein guter Zeitpunkt, um Ihren Tarif zu überprüfen.

04

Neue Lebenssituation

Umzug, Familienzuwachs, Wärmepumpe oder E-Auto verändern Ihren Verbrauch. Dann passt der alte Tarif vielleicht nicht mehr.

So läuft der Wechsel mit MB Finance

Einen Live-Tarifvergleich gibt es auf dieser Website nicht. Konkrete Tarife erhalten Sie über „Angebot anfordern“ oder in der Beratung.

  1. 01

    Anfrage stellen

    Sie melden sich per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über das Anfrageformular. Die Beratung findet auf Deutsch, Persisch oder Englisch statt, telefonisch oder per Microsoft Teams.

  2. 02

    Verbrauch und Vertrag prüfen

    Wir sehen uns Ihren Jahresverbrauch und Ihren bisherigen Vertrag an und klären, zu welchem Termin ein Wechsel möglich ist.

  3. 03

    Tarife vergleichen

    Wir vergleichen passende Tarife der Versorger, mit denen MB Finance zusammenarbeitet, und erklären Ihnen die Unterschiede.

  4. 04

    Angebot als PDF erhalten

    Sie bekommen das Angebot als PDF auf Deutsch, auf Wunsch zusätzlich auf Persisch oder Englisch.

  5. 05

    Auftrag unterschreiben

    Wenn Sie einverstanden sind, unterschreiben Sie den Auftrag direkt auf dem Bildschirm oder über einen Link.

  6. 06

    Der neue Versorger übernimmt

    Der neue Versorger kündigt in der Regel Ihren alten Vertrag und übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Er bestätigt Ihnen in Textform, ab wann er liefert.

Häufige Fragen

Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

Meist nicht. In der Regel kündigt der neue Versorger den alten Vertrag für Sie und beachtet dabei die Kündigungsfrist. Bei einer Preiserhöhung oder kurz vor einer Verlängerung kann es sinnvoll sein, selbst zu kündigen.

Kann ich während einer Mindestlaufzeit wechseln?

Nur zum Ende der Laufzeit oder mit einem Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug. Den neuen Vertrag können wir aber schon vorher so planen, dass er direkt im Anschluss beginnt.

Was passiert, wenn der neue Versorger nicht pünktlich liefert?

Sie bleiben trotzdem versorgt, notfalls über den örtlichen Grundversorger. Verzögert sich der Wechsel über die gesetzliche Frist hinaus, können Sie unter Umständen Schadensersatz verlangen.

Kostet mich der Wechsel etwas?

Nein. Der Wechsel selbst darf für Sie keine zusätzlichen Kosten verursachen. Auch für Beratung und Vermittlung durch MB Finance zahlen Sie nichts extra; MB Finance erhält vom Versorger eine Provision.

Gilt der 24-Stunden-Wechsel auch für Gas?

Ja, seit dem 1. Januar 2026 schreibt § 20a EnWG den 24-Stunden-Wechsel für Strom und Gas vor. Bei Strom läuft das bereits seit Juni 2025, bei Gas stellen die Netzbetreiber ihre Abläufe noch um. In jedem Fall darf das Wechselverfahren höchstens drei Wochen dauern, sofern Sie keinen späteren Termin wünschen. Entscheidend bleibt Ihre Kündigungsfrist.

Passend dazu

Persönlich beraten lassen

Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder E-Mail oder fordern Sie direkt ein Angebot an. Wir beraten telefonisch oder per Microsoft Teams – auf Deutsch, Persisch und Englisch.