Neukundenbonus
Ein einmaliger Betrag, der oft erst nach zwölf Monaten Belieferung ausgezahlt oder mit der ersten Jahresrechnung verrechnet wird. Endet der Vertrag früher, kann er wegfallen.
Ratgeber · Stand 2026
Ein niedriger Preis allein macht noch kein gutes Angebot. Wichtig sind auch Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und die Bedingungen für einen Bonus. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Regeln für Strom- und Gasverträge und zeigt, woran Sie ein faires Angebot erkennen.
Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gelten strengere Regeln aus § 309 Nr. 9 BGB. Sie betreffen Verträge, deren Bedingungen der Versorger vorformuliert hat, also praktisch alle Strom- und Gasverträge für Haushalte.
| Regel | Was gilt? | Grundlage |
|---|---|---|
| Erstlaufzeit | höchstens 24 Monate | § 309 Nr. 9 a BGB |
| Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit | höchstens 1 Monat | § 309 Nr. 9 c BGB |
| Stillschweigende Verlängerung | nur auf unbestimmte Zeit, danach jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist kündbar | § 309 Nr. 9 b BGB |
| Grundversorgung | jederzeit mit 2 Wochen Frist kündbar | § 20 StromGVV und GasGVV |
| Umzug im Sondervertrag | Kündigung mit 6 Wochen Frist, außer der Versorger bietet die Weiterbelieferung am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen an | § 41b Abs. 5 EnWG |
| Einseitige Vertragsänderung, z. B. Preiserhöhung | Kündigung ohne Frist | § 41 Abs. 5 EnWG |
Für Verträge vor dem 1. März 2022 können noch die alten Regeln gelten, zum Beispiel eine Verlängerung um ein Jahr. Den nächstmöglichen Kündigungstermin finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Können Sie einen Vertrag auf einer Internetseite abschließen, muss der Versorger dort seit dem 1. Juli 2022 auch eine Kündigungsschaltfläche anbieten, zum Beispiel mit der Aufschrift „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB). Sie führt zu einer Bestätigungsseite mit einem Button wie „jetzt kündigen“. Den Eingang der Kündigung muss der Versorger sofort elektronisch bestätigen. Fehlt der Button, können Sie den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen.
Schließen Sie einen Vertrag am Telefon, im Internet, per Videogespräch oder an der Haustür, haben Sie als Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bei Strom und Gas beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss, wenn Sie richtig belehrt wurden (§ 356 Abs. 2 BGB). Eine Begründung brauchen Sie nicht. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Lieferung schon während der Widerrufsfrist beginnt, zahlen Sie für die bis zum Widerruf gelieferte Energie (§ 357a Abs. 2 BGB).
Nach Vertragsschluss muss der Versorger Ihnen eine kurze Vertragszusammenfassung geben, unter anderem mit Preisen, voraussichtlichem Lieferbeginn, Kündigungsfrist und Bonusvereinbarungen (§ 41 Abs. 4 EnWG). Kündigen Sie einen Sondervertrag, muss er die Kündigung innerhalb einer Woche in Textform bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG).
Boni machen ein Angebot im ersten Jahr günstiger. Entscheidend sind die Bedingungen im Kleingedruckten.
Ein einmaliger Betrag, der oft erst nach zwölf Monaten Belieferung ausgezahlt oder mit der ersten Jahresrechnung verrechnet wird. Endet der Vertrag früher, kann er wegfallen.
Wird laut Verbraucherzentrale meist etwa 60 Tage nach Lieferbeginn ausgezahlt. Erreichen Sie einen vereinbarten Mindestverbrauch nicht, kann er mit der Jahresrechnung wieder verrechnet werden.
Er bezieht sich oft nur auf einen Teil der Kosten, zum Beispiel auf den Arbeitspreis. Rechnen Sie nach, was er in Euro bringt.
Der Bonus wird auf die Abschläge des ersten Lieferjahres verteilt. Ab dem zweiten Jahr können die Abschläge deshalb steigen, auch ohne Preiserhöhung.
Die Lieferung beginnt oft später als der Vertrag. Wer genau nach zwölf Monaten Vertragslaufzeit kündigt, hat dann eventuell zu wenig Belieferungszeit für den Bonus. Manche Anbieter zahlen nur an echte Neukunden. In der Werbung ist der Bonus oft schon in einen Monatspreis eingerechnet.
Ein Bonus wirkt meist nur im ersten Jahr. Das Beispiel zeigt, warum Sie beide Jahre vergleichen sollten. Die Preise sind angenommen und gerundet. Es sind keine echten Tarife.
| Beispiel mit 2.500 kWh im Jahr | Tarif A mit Bonus | Tarif B ohne Bonus |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | 34 ct/kWh | 30 ct/kWh |
| Grundpreis | 12 € im Monat | 13 € im Monat |
| Bonus, einmalig | 150 € | – |
| Kosten im 1. Jahr | 844 € | 906 € |
| Kosten im 2. Jahr | 994 € | 906 € |
| Summe nach 2 Jahren | 1.838 € | 1.812 € |
Rechnung: 2.500 kWh × Arbeitspreis + 12 × Grundpreis − Bonus. Tarif A ist nur im ersten Jahr günstiger. Wer nach einem Jahr nicht wechselt, zahlt mit Tarif B über zwei Jahre weniger.
Seit dem 6. Juni 2025 wird der technische Wechsel des Stromlieferanten an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden vollzogen (Bundesnetzagentur). Seit dem 1. Januar 2026 verlangt § 20a EnWG das auch beim Gas. Dort werden die technischen Abläufe noch umgestellt; das gesamte Wechselverfahren darf höchstens drei Wochen dauern.
Der schnellere Wechsel ändert nichts an Ihren Vertragsfristen. Kündigungsfristen und Laufzeiten Ihres alten Vertrags gelten weiter. Der neue Versorger kündigt den alten Vertrag in der Regel für Sie. Dafür braucht er Ihre Vollmacht. Bei einer Sonderkündigung nach einer Preiserhöhung kündigen Sie besser selbst.
Kündigung und Wechsel sind für Haushaltskunden kostenlos. Strom und Gas fließen in jedem Fall weiter: Entsteht eine Lücke, beliefert Sie der Grundversorger.
MB Finance vermittelt Strom- und Gasverträge mehrerer Versorger, mit denen wir zusammenarbeiten. Für die Vermittlung zahlt uns der Versorger eine Provision, Sie zahlen für Beratung und Vermittlung nichts extra. Laufzeit, Preisgarantie und Bonusbedingungen besprechen wir mit Ihnen, bevor Sie sich entscheiden.
Die erste Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 verlängert sich der Vertrag danach nur auf unbestimmte Zeit und ist dann mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
Das hängt von den Bedingungen ab. Viele Boni setzen zwölf Monate Belieferung voraus, nicht zwölf Monate Vertragslaufzeit. Klären Sie das vor Vertragsschluss und lassen Sie es sich möglichst schriftlich bestätigen.
Prüfen Sie die Jahresrechnung. Fehlt der Bonus, fordern Sie ihn schriftlich mit Frist ein und legen Sie die gespeicherten Bedingungen bei. Hilft das nicht, können Sie sich an die Verbraucherzentrale oder an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Ja. Als Verbraucher haben Sie bei Verträgen am Telefon, im Internet oder per Videogespräch 14 Tage Widerrufsrecht. Bei Strom und Gas beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss, wenn Sie richtig belehrt wurden.
Sie schützt vor Preiserhöhungen, aber nur so weit, wie die Garantie reicht. Prüfen Sie, welche Bestandteile ausgenommen sind. Bedenken Sie auch: Mit einer langen Laufzeit sind Sie gebunden, selbst wenn die Preise am Markt sinken.
Meist nicht. Der neue Versorger kündigt in der Regel für Sie. Bei einer Sonderkündigung oder kurz vor einer Verlängerung sollten Sie selbst in Textform kündigen, damit keine Frist verloren geht.
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