Erste eigene Wohnung
Sie schließen zum ersten Mal selbst einen Strom- oder Gasvertrag ab. Wir erklären Begriffe wie Arbeitspreis, Grundpreis und Abschlag in einfachen Worten.
Umzug · Stand Oktober 2026
Bei einem Umzug gibt es viel zu organisieren. Strom und Gas gehören dazu, denn sonst drohen doppelte Kosten oder ein ungünstiger Tarif in der neuen Wohnung. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln und eine Checkliste. MB Finance hilft Ihnen, für die neue Adresse rechtzeitig einen passenden Tarif zu finden.
Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie nehmen den Vertrag an die neue Adresse mit, oder Sie kündigen ihn. Viele Verträge lassen sich mitnehmen, wenn Sie den Umzug vorher melden. Manche Vertragsbedingungen sehen aber vor, dass der Vertrag beim Umzug endet. Schauen Sie dazu in den Abschnitt „Umzug“ Ihrer Vertragsbedingungen.
Für Verträge außerhalb der Grundversorgung haben Haushaltskunden bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG). Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen. Die Kündigung kann zum Auszugstag oder zu einem späteren Termin wirken. Geben Sie in der Kündigung Ihre neue Adresse oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle an.
Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn Ihr Versorger Ihnen innerhalb von zwei Wochen in Textform anbietet, den Vertrag an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen, und die Belieferung dort möglich ist. Ändern sich Preis oder Restlaufzeit, ist das keine echte Fortsetzung. Nicht möglich ist die Belieferung zum Beispiel in diesen Fällen:
Einen Grundversorgungsvertrag können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Wer in der neuen Wohnung Strom oder Gas nutzt, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben, wird vom örtlichen Grundversorger beliefert. Der Vertrag entsteht mit der ersten entnommenen Kilowattstunde. Das sichert Ihre Versorgung, ist aber nicht unbedingt der passende Tarif für Sie.
Planen Sie den neuen Vertrag deshalb möglichst vor dem Einzug. Bei Strom ist eine rückwirkende Zuordnung zum neuen Versorger nicht möglich. Bei Gas gibt es eine Ausnahme: Wurde der Vertrag vor Lieferbeginn geschlossen und nur der Einzug zu spät gemeldet, ist eine rückwirkende Zuordnung von höchstens sechs Wochen möglich.
Haben Sie den Wechsel vor dem Einzug nicht geschafft, ist das kein großes Problem. Ein neuer Versorger kann die Grundversorgung in der Regel für Sie kündigen und Sie danach beliefern.
Übernehmen Sie die Zählernummer nicht ungeprüft vom Vormieter oder Vermieter. Mit einer falschen Nummer, zum Beispiel der des Nachbarn, schließen Sie einen Vertrag für die falsche Wohnung ab.
Diese Schritte helfen Ihnen, doppelte Kosten und Streit um den Verbrauch zu vermeiden.
Sie schließen zum ersten Mal selbst einen Strom- oder Gasvertrag ab. Wir erklären Begriffe wie Arbeitspreis, Grundpreis und Abschlag in einfachen Worten.
Auch ein Umzug innerhalb desselben Hauses gilt als Wohnsitzwechsel. Oft lässt sich der Vertrag mitnehmen, wenn Sie ihn rechtzeitig melden.
Ein Vertrag läuft weiter, der andere endet. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Vertrag besser weiterläuft.
Vielleicht brauchen Sie keinen Gasvertrag mehr, dafür einen Wärmepumpentarif. Wir sehen uns die neue Situation an.
Einen Live-Tarifvergleich gibt es auf dieser Website nicht. Konkrete Tarife für die neue Adresse erhalten Sie über „Angebot anfordern“ oder in der Beratung.
Sie melden sich per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über das Anfrageformular, am besten einige Wochen vor dem Umzug.
Wir sehen uns Ihren bisherigen Vertrag, die Regeln zum Umzug und den erwarteten Verbrauch in der neuen Wohnung an.
Wir vergleichen passende Tarife der Versorger, mit denen MB Finance zusammenarbeitet, für Ihre neue Adresse.
Sie bekommen das Angebot als PDF auf Deutsch, auf Wunsch zusätzlich auf Persisch oder Englisch.
Wenn Sie einverstanden sind, unterschreiben Sie den Auftrag direkt auf dem Bildschirm oder über einen Link.
Der neue Versorger übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Besteht in der neuen Wohnung schon ein Vertrag, etwa die Grundversorgung, kündigt er ihn in der Regel für Sie.
Bei Verträgen außerhalb der Grundversorgung gilt eine Frist von sechs Wochen. Die Kündigung kann zum Auszugstag oder später wirken. Eine Grundversorgung können Sie mit zwei Wochen Frist kündigen.
Dann beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger. Der Vertrag entsteht mit der ersten Kilowattstunde. Sie können danach zu einem anderen Tarif wechseln.
In der Regel ja. Wichtig ist, dass Sie den Stand am Übergabetag notieren und am besten fotografieren. So lässt sich der Verbrauch später eindeutig zuordnen.
Ja. Neben dem Liefervertrag gibt es einen Netzanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber. Klären Sie mit ihm, ob dieser Vertrag umgestellt oder gekündigt und neu abgeschlossen werden muss.
Die Hausratversicherung bezieht sich auf die Wohnung, die im Versicherungsschein steht. Melden Sie den Umzug deshalb auch Ihrer Versicherung. Dazu berät MB Finance auf mitblick-finance.com.
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Rechner öffnenZahlen Sie genug Abschlag? Tragen Sie zwei Zählerstände mit Datum ein. Der Rechner rechnet Ihren Verbrauch auf ein Jahr hoch und zeigt den passenden Abschlag sowie eine mögliche Nachzahlung oder ein Guthaben.
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