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Umzug · Stand Oktober 2026

Umzug: Strom und Gas richtig an- und abmelden

Bei einem Umzug gibt es viel zu organisieren. Strom und Gas gehören dazu, denn sonst drohen doppelte Kosten oder ein ungünstiger Tarif in der neuen Wohnung. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln und eine Checkliste. MB Finance hilft Ihnen, für die neue Adresse rechtzeitig einen passenden Tarif zu finden.

  • Zählerstand am Übergabetag
  • Sonderkündigung bei Umzug
  • Vertrag vor dem Einzug
  • Checkliste

Was mit Ihrem alten Vertrag passiert

Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie nehmen den Vertrag an die neue Adresse mit, oder Sie kündigen ihn. Viele Verträge lassen sich mitnehmen, wenn Sie den Umzug vorher melden. Manche Vertragsbedingungen sehen aber vor, dass der Vertrag beim Umzug endet. Schauen Sie dazu in den Abschnitt „Umzug“ Ihrer Vertragsbedingungen.

Für Verträge außerhalb der Grundversorgung haben Haushaltskunden bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG). Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen. Die Kündigung kann zum Auszugstag oder zu einem späteren Termin wirken. Geben Sie in der Kündigung Ihre neue Adresse oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle an.

Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn Ihr Versorger Ihnen innerhalb von zwei Wochen in Textform anbietet, den Vertrag an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen, und die Belieferung dort möglich ist. Ändern sich Preis oder Restlaufzeit, ist das keine echte Fortsetzung. Nicht möglich ist die Belieferung zum Beispiel in diesen Fällen:

  • Zusammenziehen: Sie ziehen in eine Wohnung, für die schon ein anderer Versorger liefert.
  • Andere Heizung: In der neuen Wohnung brauchen Sie zum Beispiel keinen Gas- oder Heizstromvertrag mehr.

Einen Grundversorgungsvertrag können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

In der neuen Wohnung: rechtzeitig planen

Wer in der neuen Wohnung Strom oder Gas nutzt, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben, wird vom örtlichen Grundversorger beliefert. Der Vertrag entsteht mit der ersten entnommenen Kilowattstunde. Das sichert Ihre Versorgung, ist aber nicht unbedingt der passende Tarif für Sie.

Planen Sie den neuen Vertrag deshalb möglichst vor dem Einzug. Bei Strom ist eine rückwirkende Zuordnung zum neuen Versorger nicht möglich. Bei Gas gibt es eine Ausnahme: Wurde der Vertrag vor Lieferbeginn geschlossen und nur der Einzug zu spät gemeldet, ist eine rückwirkende Zuordnung von höchstens sechs Wochen möglich.

Haben Sie den Wechsel vor dem Einzug nicht geschafft, ist das kein großes Problem. Ein neuer Versorger kann die Grundversorgung in der Regel für Sie kündigen und Sie danach beliefern.

Übernehmen Sie die Zählernummer nicht ungeprüft vom Vormieter oder Vermieter. Mit einer falschen Nummer, zum Beispiel der des Nachbarn, schließen Sie einen Vertrag für die falsche Wohnung ab.

Checkliste für Ihren Umzug

Diese Schritte helfen Ihnen, doppelte Kosten und Streit um den Verbrauch zu vermeiden.

  • Mindestens sechs Wochen vor dem Auszug: Vertragsbedingungen prüfen und entscheiden, ob Sie den Vertrag mitnehmen oder kündigen.
  • Kündigung oder Umzugsmitteilung in Textform senden, mit Auszugsdatum und neuer Adresse.
  • Für die neue Wohnung einen Tarif auswählen und den Lieferbeginn auf den Einzugstag legen.
  • Am Übergabetag die Zählerstände in alter und neuer Wohnung ablesen und mit Foto festhalten, zusammen mit der Zählernummer.
  • Zählerstände an den alten und den neuen Versorger senden, sicherheitshalber auch an den Netzbetreiber.
  • Zählerstände zusätzlich im Übergabeprotokoll mit Vermieter oder Nachmieter eintragen.
  • Einen eigenen Messstellenvertrag, falls vorhanden, ebenfalls kündigen oder ummelden.
  • Schlussrechnung prüfen: Sie muss spätestens sechs Wochen nach Ende der Belieferung kommen; ein Guthaben wird innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt.
  • Hausratversicherung über die neue Adresse informieren.

Typische Umzugssituationen

01

Erste eigene Wohnung

Sie schließen zum ersten Mal selbst einen Strom- oder Gasvertrag ab. Wir erklären Begriffe wie Arbeitspreis, Grundpreis und Abschlag in einfachen Worten.

02

Umzug in derselben Stadt

Auch ein Umzug innerhalb desselben Hauses gilt als Wohnsitzwechsel. Oft lässt sich der Vertrag mitnehmen, wenn Sie ihn rechtzeitig melden.

03

Zusammenziehen

Ein Vertrag läuft weiter, der andere endet. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Vertrag besser weiterläuft.

04

Neue Wohnung, andere Heizung

Vielleicht brauchen Sie keinen Gasvertrag mehr, dafür einen Wärmepumpentarif. Wir sehen uns die neue Situation an.

So läuft es mit MB Finance

Einen Live-Tarifvergleich gibt es auf dieser Website nicht. Konkrete Tarife für die neue Adresse erhalten Sie über „Angebot anfordern“ oder in der Beratung.

  1. 01

    Anfrage stellen

    Sie melden sich per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über das Anfrageformular, am besten einige Wochen vor dem Umzug.

  2. 02

    Verbrauch und Vertrag prüfen

    Wir sehen uns Ihren bisherigen Vertrag, die Regeln zum Umzug und den erwarteten Verbrauch in der neuen Wohnung an.

  3. 03

    Tarife vergleichen

    Wir vergleichen passende Tarife der Versorger, mit denen MB Finance zusammenarbeitet, für Ihre neue Adresse.

  4. 04

    Angebot als PDF erhalten

    Sie bekommen das Angebot als PDF auf Deutsch, auf Wunsch zusätzlich auf Persisch oder Englisch.

  5. 05

    Auftrag unterschreiben

    Wenn Sie einverstanden sind, unterschreiben Sie den Auftrag direkt auf dem Bildschirm oder über einen Link.

  6. 06

    Lieferung ab Einzug

    Der neue Versorger übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Besteht in der neuen Wohnung schon ein Vertrag, etwa die Grundversorgung, kündigt er ihn in der Regel für Sie.

Häufige Fragen

Wie lange vorher muss ich wegen eines Umzugs kündigen?

Bei Verträgen außerhalb der Grundversorgung gilt eine Frist von sechs Wochen. Die Kündigung kann zum Auszugstag oder später wirken. Eine Grundversorgung können Sie mit zwei Wochen Frist kündigen.

Was passiert, wenn ich in der neuen Wohnung keinen Vertrag habe?

Dann beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger. Der Vertrag entsteht mit der ersten Kilowattstunde. Sie können danach zu einem anderen Tarif wechseln.

Kann ich den Zählerstand später nachreichen?

In der Regel ja. Wichtig ist, dass Sie den Stand am Übergabetag notieren und am besten fotografieren. So lässt sich der Verbrauch später eindeutig zuordnen.

Muss ich als Eigentümer zusätzlich etwas beachten?

Ja. Neben dem Liefervertrag gibt es einen Netzanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber. Klären Sie mit ihm, ob dieser Vertrag umgestellt oder gekündigt und neu abgeschlossen werden muss.

Was ist beim Umzug mit meiner Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung bezieht sich auf die Wohnung, die im Versicherungsschein steht. Melden Sie den Umzug deshalb auch Ihrer Versicherung. Dazu berät MB Finance auf mitblick-finance.com.

Passend dazu

Persönlich beraten lassen

Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder E-Mail oder fordern Sie direkt ein Angebot an. Wir beraten telefonisch oder per Microsoft Teams – auf Deutsch, Persisch und Englisch.