Umzug ohne Vertrag: Haben Sie in der neuen Wohnung noch keinen Vertrag, beliefert Sie zunächst der Grundversorger. Melden Sie ihm den Einzug mit Datum und Zählerstand. Schließen Sie danach in Ruhe einen passenden Vertrag ab. Ihren bisherigen Sondervertrag können Sie bei einem Umzug mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Das gilt nicht, wenn der Versorger Ihnen innerhalb von zwei Wochen anbietet, Sie zu den bisherigen Bedingungen am neuen Wohnort weiter zu beliefern (§ 41b Abs. 5 EnWG).
Versorger hört auf: Ein Versorger, der Haushaltskunden nicht mehr beliefern will, muss das der Bundesnetzagentur spätestens drei Monate vorher anzeigen und seine Kunden gleichzeitig in Textform informieren (§ 5 EnWG). Bei einem Insolvenzantrag kann es schneller gehen. Dann übernimmt der Grundversorger in der Ersatzversorgung.
Was Sie bei einer Insolvenz tun sollten: Lesen Sie den Zähler ab, lassen Sie sich den Beginn der Ersatzversorgung bestätigen und suchen Sie zügig einen neuen Vertrag. Zahlen Sie Abschläge nur noch auf das Konto, das Ihnen der Insolvenzverwalter nennt. Ein Guthaben beim insolventen Versorger müssen Sie in der Regel beim Insolvenzverwalter anmelden.
Endet die Ersatzversorgung nach drei Monaten und haben Sie keinen neuen Vertrag, gehen Sie automatisch in die Grundversorgung über. Ein erhöhter Preis der Ersatzversorgung muss dann laut Verbraucherzentrale auf das Niveau der Grundversorgung sinken.
Wir vergleichen mit Ihnen gern die Tarife der Versorger, mit denen wir zusammenarbeiten, telefonisch oder per Microsoft Teams, auf Deutsch, Persisch oder Englisch.